EFK stellt Projekt «Verkehr'45» infrage
Mit dem Programm «Verkehr'45» will der Bundesrat den Ausbau von Strasse und Schiene planen und die jeweiligen Projekte priorisieren. Die Finanzkontrolle stellt jedoch diese Priorisierung und die Basis für die Ausarbeitung der Vorlage grundsätzlich infrage. Das Verkehrsdepartement weist die Kritik zurück.
Im November 2024 hatte das Stimmvolk sechs Autobahn-Ausbauprojekte abgelehnt. Etwa gleichzeitig wurde bekannt, dass der bereits beschlossene Bahn-Ausbauschritt rund 14 Milliarden Franken mehr kostet. Daraufhin liess das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) geplante Projekte extern durch die ETH Zürich überprüfen und priorisieren. Gestützt auf dieses Gutachten arbeitete der Bundesrat dann unter dem Titel «Verkehr'45» eine Vorlage für Strasse und Schiene aus; Sie ist bis zum 9. Oktober in der Vernehmlassung.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) begrüsst in ihrem am Montag veröffentlichten Prüfbericht zu «Verkehr'45» zwar den Ansatz, Ausbauprojekte koordiniert vorzulegen. Doch sie ortet «erhebliche Schwächen» an der Vorlage: Für eine nachvollziehbare und fundierte Priorisierung der Projekte fehlten die Grundlagen.
Die Kritik beginnt beim ETH-Gutachten: Das Uvek habe mit seinem Auftrag den Autoren zu enge Grenzen gesetzt. Eine grundsätzliche Hinterfragung der Projekte sei nicht vorgesehen gewesen. Das über sechzig Seiten starke Dokument sei damit keine ausreichend verlässliche Grundlage für verkehrspolitische Entscheide.
Ausbau der A1 zwischen Aarau Ost und Birrfeld
Grundsätzlich müssten die Kosten für priorisierte Projekte tiefer sein als der erwartete Nutzen, schreibt die EFK. Bei den Autobahn-Projekten ist sie zum Schluss gekommen, «dass die Wirtschaftlichkeit der Projekte vermutlich überschätzt wird». Zudem haben gewisse Aspekte laut EFK zu viel Gewicht erhalten. Die Folge sei, dass relativ schlecht beurteilte Vorhaben wie der Ausbau der A1 zwischen Aarau Ost und Birrfeld zu hoch gewichtet worden seien, so die EFK. Weshalb unwirtschaftliche Vorhaben vorgezogen würden, wenn damit die Finanzierung künftiger besserer Projekte gefährdet werde, sei nicht nachvollziehbar.
Das Bundesamt für Strassen (Astra) weist auf seine Beurteilung aus verschiedenen Perspektiven hin. Der A1-Ausbau zwischen Aarau Ost-Birrfeld sei aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll, schrieb es in seiner Stellungnahme. Derweil rügt die EFK das Astra: Verkehrsmanagement-Alternativen zu Autobahn-Bauten wie die kostengünstigere Nutzung des Pannenstreifens und dynamische Tempobeschränkungen habe das Astra nicht systematisch geprüft. Das Astra widerspricht: Beim A1-Abschnitt bei Aarau und weiteren Vorhaben mit Realisierungshorizont 2045 könnten Pannenstreifen nicht umgenutzt werden, weil es sie auf den betroffenen Abschnitten gar nicht oder nicht durchgehend gebe. Der Bundesrat habe zudem etliche andere Projekte zugunsten von Pannenstreifen-Umnutzungen gestrichen.
EFK: «Klarer Fall von ineffizienter Verwendung öffentlicher Mittel»
Weiter kritisiert die EFK, dass auch Bahnprojekte nicht aufgrund von zuverlässigen, nachvollziehbaren und aktuellen Kriterien für die Vorlage ausgewählt worden sind. Engpässe im Bahninfrastrukturfonds könnten zudem zur Verschiebung von Vorhaben führen. Zur Vorlage gehört der Grimseltunnel zwischen Meiringen BE und Oberwald VS. Was die Investition koste, sei unsicher, schrieb die EFK, und schon die laufenden Kosten überstiegen den Nutzen des Bahntunnels für die Gesellschaft. «Es handelt sich um einen klaren Fall von ineffizienter Verwendung öffentlicher Mittel.»
Das zuständige Uvek schreibt dazu, die EFK fokussiere auf formalisierte Wirtschaftlichkeitsberechnungen, ohne Rücksicht auf deren Grenzen. Sollte sich zeigen, dass die verfügbaren Mittel nicht ausreichten, müssten Kosten gesenkt oder Projekte verschoben werden. Das Gutachten der ETH Zürich und die Beurteilung durch die Fachämter seien geeignete Grundlagen für die Priorisierungen, hält das Uvek weiter fest. In den Erläuterungen zur Vernehmlassung werde auf Unsicherheiten hingewiesen, und getroffene Annahmen würden dargelegt.
Die Vernehmlassung begann am 19. Juni. Tags zuvor hatte die Finanzkontrolle den Bundesrat schriftlich aufgefordert, sein Vorhaben auszusetzen. «Dieser Forderung wurde nicht entsprochen», schrieb sie. (Eva Surbeck, Keysteone-SDA/mai)