11:12 BAUBRANCHE

Parlament will mehr Milde gegenüber illegal erstellten Bauten

Teaserbild-Quelle: Hansueli Krapf (User Simisa), wikimedia CC BY-SA 3.0

Illegal erstellte Gebäude ausserhalb von Bauzonen sollen nicht mehr abgerissen werden müssen, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Dies will das Parlament. Der Ständerat hat eine entsprechenden Motion aus dem Nationalrat überwiesen. 

Rustico Gebäude im Verzascatal Tessin

Quelle: Hansueli Krapf (User Simisa), wikimedia CC BY-SA 3.0

Rustico-Gebäude im Tessin. (Symbolbild)

Die grosse Kammer hatte die Motion im März 2022 mit 92 zu 84 Stimmen angenommen. Der Ständerat überwies die Motion am Dienstag mit 25 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung. Nach dem Ja des Ständerates muss der Bundesrat nun handeln. 

Die Befürworter im Ständerat wünschten eine einheitliche Regelung zur Verjährungsfrist – heute seien die Vorgaben von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Das Recht kenne in verschiedenen Bereichen Verjährungsfristen, sagte Pirmin Bischof (Mitte/SO). Es sei schwer verständlich, wenn für illegale Bauten keine Verjährung gelte. 

Innerhalb der Bauzone gelte eine Verjährung, ausserhalb der Bauzonen jedoch nicht, doppelte Beat Rieder (Mitte/VS) nach. Eine Verjährung sorge für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Marco Chiesa (SVP/TI) sprach die zuweilen schwierige Situation für die Behörden und Bewohner an, etwa wenn es um illegal ausgebaute Rustici gehe. 

Gemeinden haben schweren Stand

Für die Minderheit verwies Lisa Mazzone (Grüne/GE) auf die Revision des Raumplanungsgesetzes, bei der das Anliegen aufgenommen werden könnte. Ausserhalb der Bauzonen werde ein unzulässiger Bau nicht so leicht bemerkt. Wisse man, dass die Sache in dreissig Jahren erledigt sei, hemme das den Willen, den Boden zu schützen. 

Der Kampf gegen das illegale Bauen sei eine schwierige Aufgabe, sagte Umweltministerin Simonetta Sommaruga. Wer illegal gebaut habe, habe rechtswidrig gebaut, stellte sie klar. «Es geht um den Schutz von denjenigen, die sich an das Recht halten.» Gemeinden, die gegen illegales Bauen tätig würden, hätten einen schweren Stand. 

Auch führe eine Verwirkungsfrist zu mehr Vollzugsaufwand. Denn bei einem illegal erstellten Gebäude, müsste ja auch der Zustand der Baute von vor dreissig Jahren abgeklärt werden, sagte Sommaruga. Wolle man gegen illegales Bauen vorgehen, gebe es andere Mittel, etwa Nutzungsverbote. (sda/pb)

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