Streit um Freiland-Solaranlage am Winterthurer Brühlberg
Am Brühlberg in Winterthur ist ein Rechtsstreit zwischen Anwohnern und der Bauherrschaft einer geplante Freiland-Photovoltaikanlage entbrannt. Beide Seiten scheinen fest entschlossen, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.
Quelle: Google Maps / Bearbeitung: BB
Auf dieser Wiese (rote Flächen) oberhalb der Terrassenhäuser soll die Freiland-Photovoltaikanlage entstehen.
Auf einer Wiese, oberhalb von Terrassenhäusern im Schlosstal am Brühlberg in Winterthur, soll nach Plänen der Firma Terrana AG eine 6000 Quadratmeter grosse Freiland-Photovoltaikanlage mit aufgeständerten Solarmodulen entstehen. Die Anlage soll dereinst Strom für knapp 140 Vier-Personen-Haushalte liefern.
Bereits kurz nach Bekanntwerden des Vorhabens regte sich jedoch Widerstand in der Nachbarschaft. Im Frühling 2025 erteilte die Stadt Winterthur zunächst die Baubewilligung für das Projekt. Gegen diesen Entscheid rekurrierten jedoch zwei Anwohner, worauf der Fall vor dem kantonalen Baurekursgericht landete.
Baubeschränkung für Wiese
Bei einem Augenschein vor Ort habe das Gericht signalisiert, die Bewilligung der Stadt aufheben zu wollen, berichtet der «Tagesanzeiger». Dies zum einen aufgrund einer sogenannten Baubeschränkung des ursprünglichen Baugesuchs für die Terrassenhäuser, nach der die Wiese frei bleiben müsse. Zum anderen wegen einer ungenügenden Einordnung der Anlage ins Landschaftsbild.
Ein rechtskräftiges, schriftliches Urteil des Baurekursgerichts liegt bislang aber nicht vor. Denn um Kosten für alle Beteiligten zu sparen, legte das Gericht der Bauherrenvertreterin nahe, das Baugesuch zunächst zu sistieren und dann zurückzuziehen. Das Baugesuch wurde zwar auch sistiert, aber nicht zurückgezogen.
Inzwischen hat die Terrana AG ein neues Baugesuch eingereicht. Darin wird unter anderem beantragt, eine ältere Baubeschränkung anzupassen, um Freiland-Photovoltaikanlagen zuzulassen.
Weitere Rechtsmittel angekündigt
Die Projektgegner kritisieren dieses Vorgehen. Eine nachträgliche Änderung der Baubeschränkung würde deren ursprünglichen Zweck unterlaufen, argumentieren sie. Sie verlangen ein schriftliches Urteil des Baurekursgerichts und stellen weitere rechtliche Schritte in Aussicht.
Die Bauherrschaft verweist in ihrem neuen Baugesuch dagegen auf das öffentliche Interesse an erneuerbaren Energien. Zudem sei vorgesehen, den erzeugten Solarstrom innerhalb der Siedlung zu nutzen. Das Quartier könnte dadurch als sogenannte lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) organisiert werden. (mgt/pb)