10:04 BAUBRANCHE

Bern will Bauen ausserhalb der Bauzone stärker steuern

Geschrieben von: Ben Kron (bk)
Teaserbild-Quelle: Zvg

Der Kanton Bern will das Bauen ausserhalb der Bauzonen stärker steuern und den Umfang von versiegelten Flächen stabilisieren. Damit wird ab diesen Sommer eine weitere Etappe der Revision des Raumplanungsrechts des Bundes umgesetzt. 

Gebäude und versiegelte Flächen ausserhalb von Bauzonen dürfen in der Schweiz nur noch um insgesamt höchstens zwei Prozent zunehmen. Das sieht das revidierte Raumplanungsrecht des Bundes vor. Um dieses umzusetzen, haben die Kantone bis 2031 Zeit.

Der Kanton Bern will bereits 2028 soweit sein. Im Moment analysiert er die Bautätigkeit ausserhalb der Bauzonen seit September 2023, um die Treiber der Entwicklung zu erkennen und Massnahmen zu erarbeiten, um den Umfang von versiegelten Flächen zu stabilisieren. Für seine Berechnungen legt Bern einen Referenzwert von Ende September 2023 zugrunde, der für den Kanton bei 129342 Gebäuden und 5304 Hektaren versiegelter Fläche liegt.

Abbruchprämie vorgesehen

Gebäude ausserhalb der Bauzone sollen nach Möglichkeit rückgebaut werden. Um dies fördern, will Bern eine Abbruchprämie bezahlen. Die Ausgestaltung und Ausrichtung einer solchen Prämie soll bis im Juli 2026 geklärt sein.

Daneben sollen die Kantone nach Willen des Bundes auch gezielt Gebiete ausserhalb der Bauzonen weiterentwickeln und zum Beispiel zusätzliches Wohnen oder touristische Nutzungen erlauben. Voraussetzung dafür ist pro Gebiet eine räumliche Gesamtkonzeption mit Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen, die zu einer Verbesserung der Gesamtsituation führen. Dieser sogenannte Gebietsansatz soll im Rahmen der Gesamtrevision 2028 des kantonalen Richtplans aufgenommen werden.

Die Arbeiten an der Revision werden 2026 gestartet und die Akteure frühzeitig einbezogen, so die zuständige Regierungsrätin Evi Allemann gegenüber den Medien: «Mir ist wichtig, dass der Kanton Bern diesen neuen Handlungsspielraum gut nutzen kann». (SDA/bk)

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