AR: Bund genehmigt Richtplan für Windkraftanlagen
Sechs Gebiete für Windkraftanlagen sieht der Richtplan des Kantons Appenzell Ausserrhoden vor. Diese hat der Bund nun genehmigt, womit der Weg für Projekte frei ist.
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Im vom Bund genehmigten Ausserrhoder Richtplan sind sechs Gebiete für die Nutzung von Windkraft vorgesehen.
Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden hat letzten Herbst eine überarbeitete Version seines Richtplans verabschieden. Nun hat der Bund diese Richtplananpassungen genehmigt und dabei keine materiellen Änderungen vorgenommen.
Die Anpassungen erfüllen somit die Anforderungen des Bundes respektive des nationalen Raumplanungs- und Energiegesetzes. Nach der Bewilligung des Bundes kann der Ausserrhoder Regierungsrat die Richtplananpassung auf den 1. März 2026 in Kraft setzen.
Quelle: zvg/Windenergie Appenzell
Windanlage in Oberegg AI: Auch im anderen Halbkanton können solche Anlagen nun realisiert werden.
Sechs Windeignungsgebiete
Der angepasste Richtplan sieht insgesamt sechs sogenannte Windeignungsgebiete vor: Drei Standorte in Gebieten der Gemeinden Urnäsch, Gais/Trogen sowie Trogen/Wald sind der Prioriät A zugeordnet. In Teufen, Walzenhausen/Wolfhalden und Heiden/Rehetobel/Wald befinden sich zudem drei Gebiete mit Priorität B. Letztere drei Gebiete gelten als Reserve. «Das kantonale Ausbauziel im Bereich Windenergie soll über die Eignungsgebiete der Priorität A erreicht werden», heisst es in der Mitteilung des Kantons.
Mit der Richtplananpassung haben Investorinnen und Investoren die Möglichkeit, Windparks zu projektieren. Kantonale Nutzungsplanungen für konkrete einzelne Projekte sind indes noch keine beantragt worden. (SDA/bk)