16:58 VERSCHIEDENES

Ausbau der Neat-Zufahrten stockt, Verlagerungspotenzial wird nicht ausgeschöpft

Teaserbild-Quelle: SBB

Weil der Ausbau der Zufahrtsstrecken - vor allem in Deutschland – nicht in Fahrt kommt, geriet die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Bahn in den letzten zwei Jahren ins Stocken. Die Neat kann ihr Verlagerungspotenzial ausschöpfen.

Auch 2024 ist das Verlagerungsziel von jährlichen 650'000 Lastwagenfahrten der 1994 angenommenen Alpeninitiative überschritten worden, und zwar um beinahe 50 Prozent: Insgesamt sind 960'000 Lastwagen durch die Alpen gefahren. Dies geht aus dem vom Bundesrat von heute Mittwoch verabschiedeten neuen Verlagerungsbericht hervor. Damit ist auch fünf Jahre nach Inbetriebnahme der neuen Eisenbahn-Alpentransversale (Neat) mit den Basistunnels durch Gotthard, Lötschberg und Ceneri das Potenzial nicht ausgeschöpft. Der Bahnanteil am Güterverkehr durch die Alpen lag Ende 2024 bei 70,4 Prozent, 2,6 Prozentpunkte tiefer als 2022. Auch für 2025 zeichnet sich ein weiterer Rückgang ab.

Warten auf Tunnel in Frankreich und Gleisausbau der Rheintalbahn in Deutschland

Hauptsächlicher Bremsklotz sind die Zulaufstrecken. Dies erklärte Verkehrsminister Albert Rösti heute vor den Medien. So sind in Italien sind drei der vier Zubringer ausgebaut, für die letzte sicherte Amtskollege Matteo Salvini laut Rösti die Finanzierung zu. Derweil sieht es im Norden düsterer aus: Für die linksrheinische Strecke mit dem Vogesentunnel liegt eine Absichtserklärung mit Frankreich vor, wie Rösti erklärte. Das entsprechende Programm will Frankreich 2027 beschliessen. Bei Basel werden dafür zwei Tunnels ausgebaut. Die Hauptarbeiten beginnen 2026.

Indessen der für den Korridor Nordsee-Rhein-Mittelmeer zentrale Ausbau der Rheintalbahn zwischen Karlsruhe und Basel auf vier Gleise nach deutschen Angaben indessen bis 2041. Wo die Strecken modernisiert worden sind, behindern Baustellen und mangelnde Kapazitäten auf den Ausweichstrecken die Qualität und Produktivität des Güterverkehrs mit der Bahn. Darum will sich der Bundesrat in den kommenden Jahren für eine rasche Modernisierung in den Nachbarländern einsetzen. Zudem engagiert er sich für eine bessere internationale Koordination von Baustellen sowie ausreichende Umleitungen ein. Rösti plant dazu gegebenenfalls Runde Tische mit den Bahnbetreibern, wie er erklärte.

Neben den Bemühungen auf politischer Ebene werden Massnahmen umgesetzt. Bis 2028 sollen die Strecke Stuttgart-Singen und die schweizerische Verlängerung Schaffhausen-Oerlikon-Othmarsingen AG zur Entlastung der Rheintalstrecke dienen.

Sorgt Ende Rollenden Landstrasse für weniger alpenquerenden Güterverkehr per Bahn?

Der sich abzeichnende Rückgang im alpenquerenden Güterverkehr auf der Schiene könnte sich mit der Einstellung der Rollenden Landstrasse (Rola) Mitte Dezember verschärfen: Das Ende der Rola erfolgt wegen sich abzeichnender Defizite. Somit sollen laut Rösti zusätzliche Mittel für den unbegleiteten kombinierten Verkehr das Rola-Ende möglichst kompensieren. Des Weiteren prüft der Bundesrat die Fortsetzung der bisher bis 2030 befristeten Subventionen für den kombinierten Verkehr durch die Alpen.

Der Bundesrat will künftig die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) auch für Elektrolastwagen zur Pflicht machen. Durch den Einbezug der Elektrolaster gelangen herkömmliche Fahrzeuge in eine höhere Abgabekategorie, was höhere Einnahmen generiert, wie Rösti erklärte. Auch das soll die Wettbewerbsfähigkeit der Bahn gegenüber der Strasse erhalten. Voraussichtlich in der Wintersession will der Nationalrat über die Vorlage entscheiden.

Bund will Verlagerung des Güterverkehr im Inland fördern

Um die Verlagerung auch im Inland zu fördern und Einbussen zu verhindern, gelten ab dem 1. Januar 2026 neue Regeln zur Förderung des Schienengüterverkehrs und der Güterschifffahrt. Laut Rösti hat der Schienengüterverkehr im Import und Export einen Anteil von einem Viertel.

Mit der in Kraft tretenden Totalrevision der Gütertransportverordnung fördert der Bund den Einzelwagenladungsverkehr bei den Betreibern von Anschlussgleisen und Verladeanlagen für den kombinierten Verkehr mit vierzig Franken pro Wagen und insgesamt fünfzig Millionen Franken im Jahr. Dabei gilt keine Untergrenze für die Zahl der beladenen Wagen. Die Rückerstattung der LSVA für Zubringerfahren entfällt.

Zwecks Rationalisierung im Güterverkehr zahlt der Bund 8000 Franken pro Güterwagen für die Umrüstung auf eine digitale automatische Kupplung. In der Summe sind das 118 Millionen Franken. Zudem schliesst der Bund mit der SBB-Gütertochter SBB Cargo eine Leistungsvereinbarung für den Einzelwagenladungsverkehr ab. (sda/mai)



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