15:05 MANAGEMENT

Bau- und Immobilienrecht: Schutz vor Immissionen des Nachbarn

Teaserbild-Quelle: Gemeinfrei, Wikimedia

Leider sind nicht alle Nachbarn angenehm. Manche sind mit ihren Immissionen derart lästig, dass sie damit einen Schaden auf dem Nachbargrundstück anrichten können. Kann man sich gegen solche Nachbarn wehren? Wenn ja, inwiefern.

VonSilvia Eggenschwiler Suppan*

Manchmal sind es nur geringe Unannehmlichkeiten, die aber über einen längeren Zeitraum extrem stören, nicht mehr geduldet werden und mit dem Verursacher zum Streit führen. Dann kann bereits ein kleinster Anlass vor dem Richter landen. Dabei sind die Immissionsarten sehr vielfältig. Unter anderem kommen sogenannte materielle Immissionen in Betracht, die zum Beispiel als feste Stoffe (Russ, Rauch oder Staub), flüssige Stoffe (Abwasser, Verunreinigung von Trinkwasser durch Dünger oder Schmelzwasser), gasförmige Stoffe (Abgase und starke Gerüche) oder in Form von Lärm, Schall, Erschütterung, Strahlung oder ähnlichem vorliegen.

Des Weiteren können sogenannte ideelle Immissionen stören. Darunter sind bestimmte Zustände oder Nutzungshandlungen zu verstehen, welche das psychische Empfinden des Nachbarn verletzen oder bei diesem unangenehme psychische Eindrücke verursachen können.

Praxisbeispiel

Eine ideelle Immission kann z.B. durch ein feuer- oder explosionsartiges Gewerbe oder durch den Betrieb eines Erotik-Etablissements in einer Wohnsiedlung ausgelöst werden.

Schliesslich können sogenannte negative Immissionen vorliegen, wenn dem Nachbargrundstück die Zuführung von Stoffen, Personen (zum Beispiel eine Baustelle vor einem Ladengeschäft) oder von Energien (Licht, Besonnung oder ähnliches) entzogen wird. Auch eine getrübte Aussicht durch ein benachbartes Bauwerk ist ein weiteres Beispiel für eine negative Immission (vgl. zum Ganzen Art. 684 Abs. 2 ZGB).

Der Schutzumfang

Der Nachbar ist nur gegenüber übermässigen Immissionen geschützt. Ob eine Immission übermässig ist, ist zunächst an der Verletzung von entsprechenden Grenzwertvorschriften, falls vorhanden, zu beurteilen (Art. 679 Abs. 2 ZGB). Zudem steht dem Gericht bei der Würdigung der konkreten Verhältnisse im Einzelfall ein grosses Ermessen zu. Dabei prüft es vor allem die Schädlichkeit der Immissionen, die Lage und Beschaffenheit der Grundstücke sowie den Ortsgebrauch (Art. 684 Abs. 2 ZGB).

Justizia mit der Waage

Quelle: Lupo, pixelio.de

Justizia mit der Waage.

Ab hier ist dieser Artikel nur noch für Abonnenten vollständig verfügbar.

Jetzt einloggen

Sie sind noch nicht Abonnent? Übersicht Abonnemente

Auch interessant

Anzeige

Firmenprofile

Stiftung Klimaschutz und CO₂-Kompensation KliK

Finden Sie über die neuen Firmenprofile bequem und unkompliziert Kontakte zu Handwerkern und Herstellern.

Baublatt Analyse

analyse

Neue Quartalsanalyse der Schweizer Baubranche

Die schweizweite Bauaktivität auf den Punkt zusammengefasst und visuell prägnant aufbereitet. Erfahren Sie anhand der Entwicklung der Baugesuche nach Region und Gebäudekategorie, wo vermehrt mit Aufträgen zu rechnen ist.

Dossier

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten
© James Sullivan, unsplash

Spannendes aus Print und Online für Abonnenten

Dieses Dossier enthält die Artikel aus den letzten Baublatt-Ausgaben sowie Geschichten, die exklusiv auf baublatt.ch erscheinen. Dabei geht es unter anderem um die Baukonjunktur, neue Bauverfahren, Erkenntnisse aus der Forschung, aktuelle Bauprojekte oder um besonders interessante Baustellen.

Bauaufträge

Alle Bauaufträge

Newsletter abonnieren

newsico

Mit dem Baublatt-Newsletter erhalten Sie regelmässig relevante, unabhängige News zu aktuellen Themen der Baubranche.