10:57 BAUBRANCHE

Interlaken bremst Boom bei Zweitwohnungen mit neuer Planungszone

Teaserbild-Quelle: Rectilinium - Eigenes Werk, wikimedia, gemeinfrei

Die Gemeinde Interlaken hat erneut eine Planungszone zum Schutz von Erstwohnraum erlassen. Die Massnahme ist eine Reaktion auf den starken Anstieg von Zweitwohnungen in den letzten Jahren.

Goldswil-Viadukt mit Interlaken im Hintergrund

Quelle: Rectilinium - Eigenes Werk, wikimedia, gemeinfrei

Die Gemeinde Interlaken erlässt erneut eine Planungszone zum Schutz von Erstwohnraum.

Die Planungszone gilt für die Wohn-, Misch- und Kernzonen, heisst es in einer Mitteilung der Gemeinde von Mittwoch. Gestützt auf Art. 62 des Baugesetzes des Kantons Bern (BauG) können damit seit drei Monaten hängige Baubewilligungsverfahren im Perimeter der Planungszone eingestellt werden, sofern der Gemeinderat ihnen nicht zustimmt.

Interlaken hatte bereits 2018 eine ähnliche Massnahme als Reaktion auf zunehmende touristische Vermietungen über Plattformen wie Airbnb erlassen. Laut der Gemeinde standen Ende 2019 über 300 entsprechende Angebote zur Verfügung. Nach der Pandemie zog der Tourismus wieder stark an. Die umliegenden Gemeinden verschärften daraufhin ihre Regeln.

Druck auf Erstwohnungsmarkt

Das habe wiederum den Druck auf den Erstwohnungsmarkt in Interlaken erhöht, schreibt die Gemeinde. So stieg zwischen 2020 und 2025 die Zahl der Wohnungen von 3431 auf 3724, während die Zahl der Zweitwohnungen überproportional von 428 auf 554 Einheiten zunahm. Das entspricht einem Plus von 29,5 Prozent. Setzt sich diese Entwicklung fort, könnte Interlaken bald die Schwelle von 20 Prozent Zweitwohnungen erreichen und damit unter das eidgenössische Zweitwohnungsgesetz fallen.

Während der zweijährigen Planungszone soll eine Arbeitsgruppe aus Gemeinderat, Baukommission und Verwaltung zusätzliche Regeln prüfen. Ziel ist insbesondere, die Umnutzung von Erst- zu Zweitwohnungen sowie kurzzeitige touristische Vermietungen stärker zu regulieren. Die Vorschläge sollen öffentlich aufgelegt werden, bevor der Grosse Gemeinderat über eine Anpassung des Baureglements entscheidet. (sda/pb/mgt)

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