15:29 KOMMUNAL

Zürich: SVP-Wohninitiative steht

Teaserbild-Quelle: Wikicommons / roland zh

Die SVP des Kantons Zürich hat wohl genug Unterschriften für die Volksinitiative «Recht auf Heimat - Wohnige für eusi Lüüt» gesammelt: Ihre Wohninitiative will Einheimische bei der Wohnungsvergabe bevorzugen.

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Quelle: Wikicommons / roland zh

Die SVP Zürich hat die nötigen Unterschriften für ihre Wohninitiative beisammen.

Über 7800 Unterschriften für die Volksinitiative «Recht auf Heimat - Wohnige für eusi Lüüt» kamen gemäss Initiantin, der Zürcher SVP, zusammen. Sie will ihr Anliegen in Kürze offiziell einreichen. Im Kanton Zürich sind mindestens 6000 gültige Unterschriften erforderlich.

Die Forderungen der Initiative gegen Wohnungsknappheit sollen angewendet werden, falls vor 2050 mehr als 10 Millionen Menschen in der Schweiz wohnen würden. Dann müssten gemäss Initiativtext die Vermieter «Schweizerinnen und Schweizer sowie Personen, die seit mindestens zehn Jahren im Kanton Zürich wohnen» bei der Wohnungsvergabe bevorzugen.

Die SVP erklärt ihre Initiative damit, dass der deutlich grössere Teil der Nachfrage nach Wohnraum aus dem Ausland komme. Die Schweiz soll aber nicht zugebaut werden. Immer weiterzubauen, wie es die Wirtschaftsverbände forderten, löse das Problem nicht.


Panorama Winterthur

Quelle: Malcolm Mittendrin, Unsplash

In Winterthur hat die SVP im vergangenen November eine kommunale Wohninitiative lanciert.

Kommunale Initiative in Winterthur

In Winterthur hatte die SVP im vergangenen November eine kommunale Wohninitiative «Für eusi Stadt, für eusi Familie» lanciert, die für eine «rasch umsetzbare Linderung der Wohnknappheit» sorgen soll. Die Initiative will, dass bei der Vergabe von städtisch finanzierten Wohnungen Interessentinnen und Interessenten bevorzugt werden sollen, die bereits in Winterthur wohnen.

In der Stadt Zürich hatte der Gemeinderat vor einem Jahr zur selben Thematik ein SVP-Postulat überwiesen. Darin forderte die Partei, dass Personen, die ihren Wohnsitz mindestens seit zwei Jahren in Zürich haben oder bis vor fünf Jahren zehn Jahre aneinander in Zürich lebten, vorrangigen Anspruch auf die verhältnismässig günstigen städtischen Wohnungen haben. Damit wurde der Stadtrat beauftragt zu prüfen, ob er eine entsprechende gesetzliche Grundlage für «Zürcher first» schaffen kann. (SDA/bk)


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