18:02 KOMMUNAL

Verwaltungsgericht: Stadt Zürich darf Parkplätze für Veloweg aufheben

Teaserbild-Quelle: athree23, Pixabay_lizenz

Die Stadt Zürich darf für eine Velowegverbindung in Schwamendingen  16 weisse Autoparkplätze aufheben. Nachdem Gewerbetreibende gegen das Vorhaben Beschwerde eingereicht hatten, hat das Verwaltungsgericht diese nun vollumfänglich abgewiesen.

Die Beschwerdeführenden kritisierten, dass "im Sinne eines Kahlschlags" alle Parkfelder aufgehoben werden sollen. Sie seien als direkte Anstösser an der Saatlenstrasse zwingend auf Parkplätze für Kunden und das anliefernde Gewerbe angewiesen. Derweil stellte das Verwaltungsgericht in seinem am Donnerstag im Internet veröffentlichten Urteil in Frage, ob die Gewerbetreibenden überhaupt besonders betroffen sind: Denn es erscheine zumindest zweifelhaft, ob ein erheblicher Teil der Kundschaft der Gastro-, Dienstleistungs- und Kleinhandelsbetriebe mit dem Auto anreise. Zudem verwies das Verwaltungsgericht darauf, dass sich der Strassenabschnitt in unmittelbarer Nähe zu einer Haltestelle mit zwei Tram- und vier Buslinien befindet.

Öffentliches Interesse an einer Verbesserung der Verkehrssicherheit überwiegt privates Interesse

Das Verwaltungsgericht lässt diese Frage der Betroffenheit der Gewerbetreibenden aber offen. Dies, weil sich ihre Beschwerde ohnehin als unbegründet erweist: Das private Interesse am Erhalt der Parkfelder sei klar geringer zu gewichten als das öffentliche Interesse an einer Verbesserung der Verkehrssicherheit.

In der Saatlenstrasse gilt im betroffenen Abschnitt Einbahnverkehr - mit Ausnahme für Velos. Gemäss Stadtrat ist die Fahrbahnbreite  aber - wegen der 16 längs des rechten Fahrbahnrands verlaufenden Parkfelder - zu schmal, um Velos entgegen der signalisierten Einbahnrichtung fahren zu lassen. Darum werden sie behelfsmässig auf dem Trottoir geführt. Diese aktuelle Regelung berge Sicherheitsrisiken, und sie laufe der von der Stadt beabsichtigten und im Richtplan festgehaltenen Veloförderung zuwider, hatte bereits das Statthalteramt erklärt. Das Verwaltungsgericht verweist in seinem Urteil auf diese "zutreffenden Erklärungen".

Mehrere Projekte wegen Beschwerden blockiert

Die Aufhebung der 16 Parkfelder sei, wie der Stadtrat ausführlich begründet habe, geeignet und erforderlich, um die Verkehrssicherheit für Fussgänger und Radfahrer zu erhöhen, hält das Gericht fest. Diese Massnahme sei den Gewerbetreibenden auch zuzumuten; im Umkreis von rund 250 Metern gebe es rund 100 weitere
öffentliche Parkplätze.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann Beschwerde am Bundesgericht erhoben werden. Die Stadt Zürich will den Veloverkehr fördern und plant unter anderem den Bau zahlreicher Velovorzugsrouten. Aktuell sind mehrere Projekte wegen eingegangener Beschwerden blockiert. (sda/mai)


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