SH: Kanton für Tempo 30 zuständig
Der Schaffhauser Kantonsrat hat die Zuständigkeit für Tempo 30 auf Kantonsstrassen in der Stadt neu geregelt: Künftig soll das Baudepartement und nicht mehr die Stadt über Tempolimits auf diesen Achsen entscheiden.
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In Schaffhausen soll künftig das kantonale Baudepartement und nicht mehr die Stadt über Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Am Ende war es hauchdünn: Mit 28 zu 26 Stimmen bei einer Enthaltung entschied der Schaffhauser Kantonsrat, einen Vorstoss der bürgerlichen Fraktionen anzunehmen: Demnach wird künftig soll das kantonale Baudepartement und nicht mehr die Stadt über Geschwindigkeitsbeschränkungen auf diesen Achsen entscheiden.
Laut Baudirektor Martin Kessler ist für diese Neuregelung keine Gesetzesänderung nötig: Die Anpassung kann direkt auf Verordnungsstufe umgesetzt werden. Die Befürworter der Neuregelung befürchten, dass der Schaffhauser Stadtrat Tempo 30 flächendeckend einführen will - auch auf wichtigen Hauptverkehrsachsen. Um die zu verhindern, soll die Entscheidungsgewalt nun beim Kanton gebündelt werden.
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In Schaffhausen ist auch eine Volksinitiative hängig, die auf Hauptverkehrsachsen innerorts grundsätzlich Tempo 50 fordert.
Übergeordnete Bundesvorgaben
Allerdings unterstrichen Vertreter der Stadt Schaffhausen wiederholt dem Vorwurf, die Stadt plane eine flächendeckende Einführung von Tempo 30: Oft würden übergeordnete Bundesvorgaben zum Lärmschutz oder zur Verkehrssicherheit solche Massnahmen zwingend vorschreiben - unabhängig davon, ob Kanton oder Stadt zuständig ist.
Nach dem Entscheid kann nun der Regierungsrat die geforderte Verordnungsänderung in eigener Kompetenz verabschieden. Das Thema bleibt im Kanton Schaffhausen ohnehin präsent: Eine hängige Volksinitiative fordert bereits, dass auf Hauptverkehrsachsen innerorts grundsätzlich Tempo 50 gelten soll. (SDA/bk)