10:18 KOMMUNAL

Mikroverunreinigungen: ARA Reinach als erste im Kanton Aargau mit neuer Behandlungsstufe

Teaserbild-Quelle: Bild: zvg


Seit 1. Januar 2016 sind die Kantone durch das Gewässerschutzgesetz (GSchG) und die Gewässerschutzverordnung (GSchV) verpflichtet eine Planung zu erstellen und jene ARA zu bezeichnen, die eine Behandlungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen einbauen müssen.

Die Bundesgesetzgebung gibt vor, dass ARA mit mehr als 80 000 angeschlossenen Einwohnern Mikroverunreinigungen aus dem Abwasser entfernen müssen. Gleiches gilt für ARA deren Abwasser mehr als 10 Prozent der Wassermenge im Fliessgewässer ausmachen (ab 8000 Einwohnerinnen und Einwohner), beziehungsweise wenn das Gewässer in einem ökologisch sensiblen Gebiet liegt. Die Investitionen werden vom Bund zu 75 Prozent mitfinanziert. Ein entsprechender Fonds wird über eine Abwasserabgabe von 9 Franken pro Person und Jahr gespeist, die der Bund seit 2016 bei den ARA erhebt.

Mikroverunreinigungen finden sich in zahlreichen Produkten des täglichen Lebens, so etwa in Medikamenten, Reinigungsmitteln oder Kosmetika, aber auch in Pflanzenschutzmitteln und industriellen Erzeugnissen. Diese gelangen unter anderem über gereinigtes Abwasser in die Gewässer. Bereits in sehr tiefen Konzentrationen können Wasserlebewesen sowie Trinkwasserressourcen beeinträchtigt werden. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Einträge von Mikroverunreinigungen durch Massnahmen in den ARA deutlich verringert werden können.

Abwasserverband Oberwynental leistet Pionierarbeit

Ein sensibles Einzugsgebiet stellt etwa das aargauische Wynental dar. Weil der Anteil des gereinigten Abwassers bei Trockenwetter bis zu 30 Prozent der Wyna-Wassermenge betragen kann, hatte der Einbau einer Eliminationsstufe hohe Priorität.

Die ARA Reinach wurde im Jahr 1962 als eine der ersten ARA im Kanton in Betrieb genommen. Mit der Inbetriebnahme der neuen Behandlungsstufe im Herbst 2016 hat der Abwasserverband Oberwynental (AOW) erneut eine Pionierrolle übernommen. Trotz des Pilotcharakters konnte das Projekt in Rekordzeit realisiert werden und die Behandlungsstufe erreicht eine sehr gute Eliminationsrate.

Die gewonnenen Daten fliessen in eine vom Bund geschaffene Erfahrungsplattform und stehen Planern künftiger Projekte, Forschenden und Interessierten zur Verfügung. Nebst verbessertem Gewässerschutz waren auch wirtschaftliche Aspekte sowie Synergien bei der Bauausführung massgebend. Dank der getätigten Massnahme gegen Mikroverunreinigungen wird die ARA Reinach von der Abwasserabgabe an den Bund befreit und profitiert von Bundesbeiträgen.

Mindestens sechs Aargauer ARA müssen umgerüstet werden

Die ARA Reinach ist ein erstes positives Beispiel: Der Entwurf der kantonalen Planung sieht vor, dass im Kanton Aargau auf 19 ARA Massnahmen zu treffen sind. Es muss nicht jede ARA nachgerüstet werden. Anstelle eines Ausbaus können Massnahmen gegen Mikroverunreinigungen auch über Verbindungsleitungen in eine entsprechend ausgestattete ARA erfolgen, oder das Abwasser kann in ein grosses, weniger sensibles Gewässer eingeleitet werden.

Entsprechend der langjährigen Strategie der Abteilung für Umwelt des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, sowie den Planungsvorgaben im kantonalen Richtplan wird die Abwasserreinigung zunehmend regional zusammengefasst. Lassen sich in den nächsten 10 bis 20 Jahren alle angedachten ARA-Zusammenschlüsse realisieren, wären lediglich 6 ARA auszurüsten.

In der von Oktober bis Dezember 2016 durchgeführten Vernehmlassung haben sich zehn der betroffenen ARA positiv zur Planung geäussert. Drei ARA machen die Zustimmung von der Mitfinanzierung durch den Bund abhängig, eine ARA ist mit den Massnahmen nicht einverstanden, fünf ARA nehmen die Planung zur Kenntnis und verzichten auf eine Stellungnahme. Die Planung wird nun überarbeitet und voraussichtlich im April 2017 dem Bund zur Konsultation eingereicht. Die Stellungnahme des Bundes dürfte bis Mitte 2017 vorliegen, sodass die betroffenen ARA definitiv über notwendige Massnahmen informiert werden können. (mgt/aes)

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