Luzern: Tourismuszone Seeburg genehmigt
Der Luzerner Regierungsrat hat die Tourismuszone Seeburg in der Stadt Luzern genehmigt. Dies war möglich, da das geplante Bauprojekt nach einer Anpassung ohne Baumrodung auskommt.
Quelle: Hotel Seeburg
Das Hotel Seeburg in Luzern wird sanft und ohne Baurodungen erweitert.
Im Jahr 2020 hatten die Stimmberechtigten der Stadt Luzern die Tourismuszone Seeburg gutgeheissen. Hierbei handelt es sich um eine spezifische Bau- und Zonenordnung, die historische Hotelbetriebe soll: Sie umfasst elf Betriebe, darunter das namensgebende Hotel Seeburg, und beschränkt die Umnutzung von Flächen. Gleichzeitig soll die Zonenordnung Weiterentwicklungen ermöglichen; in erster Linie den Umbau des denkmalgeschützten Jesuitenhofs.
Zuvor hatte das Stimmvolk 2013 ein Hochhausprojekt abgelehnt, sich dafür aber für eine angepasste Zone ausgesprochen, die den Erhalt der Hotelbetriebe und eine sanfte Erweiterung ohne Baumrodung ermöglicht.
Kantonsgericht stoppt Rodung
2022 wiederum hatte der Regierungsrat die Änderung der Nutzungsplanung in der Seeburg gutgeheissen, und damit eine Rodungsbewilligung erteilt. Eine Beschwerde gegen diese Genehmigung wurde aber später vom Kantonsgericht gutgeheissen, weil die Voraussetzungen für eine Rodung nicht nachgewiesen seien.
Inzwischen wurde das entsprechende Bauprojekt so geändert, dass es ohne Rodung auskommt. Deshalb konnte der Regierungsrat nun die von der Stadt Luzern entsprechend angepasste Zone genehmigen. (SDA/bk)