15:09 KOMMUNAL

Aargau: Weder Wohnbauförderfonds noch Vorkaufsrecht für Gemeinden

Teaserbild-Quelle: Lawrence Chismorie; Unsplash

Die SP-Forderung nach einem Wohnbauförderfonds hat der Aargauer Regierungsrat abgelehnt. Er will nicht direkt in den Wohnungsmarkt eingreifen. Auch von der SP-Forderung, das Gemeinden ein Vorkaufsrecht für Liegenschaften und Bauland haben sollten, will er nichts wissen.

Der Aargau kenne keine direkte kantonale Wohnbauförderung, hält der Regierungsrat in heute veröffentlichten Stellungnahmen fest. Der geforderte Fonds zur Förderung von Wohnbau mit Kostenmiete könne «keine Breitenwirkung» erreichenm, schreibt er weiter und führt an, dass die Wohnungsnot in den Regionen sehr unterschiedlich ist. Gemessen am Gesamtwohnungstand könnte sich ein kantonaler Fonds auch bei substanzieller Ausstattung nur an vergleichsweise wenigen Projekten beteiligen. Zudem verweist Regierungsrat auf die finanziellen Perspektiven des Kanton mit hohen Defiziten.

Regierungsrat sagt Nein zum Vorkaufsrecht für Gemeinden

Auch das von der SP in einer Motion geforderte Vorkaufsrecht für Gemeinden lehnt er als Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit ab. Der Regierungsrat bezweifelt den Nutzen, weil sich seiner Meinung nach damit nichts an der Preisbildung auf dem Immobilienmarkt ändert. Unabhängig von einem Vorkaufsreht dürfte dieser Umstand laut Regierungsrat in vielen Fällen verhindern, dass eine Gemeinde an guter Lage Land für gemeinnützigen Wohnungsbau mit tiefen Mieten erwerben kann. An weniger gefragten Lagen dürften Gemeinde auch ohne Vorkaufsrecht eher in der Lage sein, Land oder Immobilien zu kaufen.

Der Regierungsrat sieht den Kanton in einer indirekten Rolle: Gute Rahmenbedingungen sollten bei Bau und Planung mithelfen, dass das Wohnungsangebot möglichst der Nachfrage entspricht und die Wohnungskosten für die Haushalte verkraftbar blieben. Es müsse berücksichtigt werden, dass das Wohnungsangebot und die Nachfrage je nach Region und über die Zeit erheblich schwanke. So erreiche die Lehrwohnungsziffer schweizweit alle 10 bis 15 Jahren einen ausgeprägten Höchst- oder Tiefststand.

Keine Fördermittel für genossenschaftliche Wohnungen vom Kanton

Des Weiteren beantwortete der Regierungsrat auch zwei Interpellationen aus den Reihen von FDP und SP zum Thema Wohnen. Es gibt im Aargau keine Fördermittel für genossenschaftliche Wohnungen, wie der Regierungsrat klar macht. Der Bund finanziert im Aargau 1083 Wohnungen im Wert von 136,9 Millionen Franken mit.

Laut einer Sonderauswertung von Statistik Aargau im Jahr 2021 galten im Kanton insgesamt 721 Gebäude und 6253 Wohnungen als gemeinnützig. Damit lag der Anteil der gemeinnützigen Wohnungen am Gesamtwohnungsbestand bei 1,86 Prozent. Ein grosser Teil davon betreffe Bauten von Wohngenossenschaften, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort auf die Interpellation von Grossrat Adrian Schoop (FDP).

In der Stellungnahme zu einer SP-Interpellation räumt der Regierungsrat ein, dass Wohnen eine grosse finanzielle und praktische Bedeutung für alle Einwohnerinnen und Einwohner habe. Man anerkenne die «sozialpolitische Bedeutung des Wohnens». Wohnen und das Heizen seien der grösste Kostenblock in einem durchschnittlichen Haushalt. (sda/mai)


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