14:11 BAUPROJEKTE

Windpark Grenchenberg SO muss auf zwei Windturbinen verzichten

Teaserbild-Quelle: Adev

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von zwei Vogelschutzorganisationen gegen den Bau eines Windparks auf dem Grenchenberg SO teilweise gutgeheissen. Das Projekt kann für vier von ursprünglich sechs Windturbinen weiter verfolgt werden. 

Windkraftwerk Grenchenberg Adev

Quelle: Adev

Das einst grösste Windrad der Schweiz auf dem Grenchenberg ist Geschichte: Nach einem Defekt im Dezember 2020 wurde es abgebaut und nach Polen verkauft. An seiner Stelle soll nun ein Windpark entstehen.

Das Bundesgericht hat das Vorhaben mit Blick auf den Schutz des Wanderfalken um zwei Anlagen redimensioniert. Damit wird eine Entfernung von rund 1000 Metern zu einem bestehenden Brutplatz eingehalten. Diese Mindestdistanz wird von der Vogelwarte Sempach in einem Gutachten empfohlen. Die beiden wegfallenden Anlagen am östlichen Rand des Windparks wären nur 350 beziehungsweise 700 Meter von einem Wanderfalkenhorst entfernt zu stehen gekommen. 

Monitoring zu getöteten Vögeln

Der Wanderfalke ist auf der roten Liste und sein Vorkommen in der Region ist rückläufig, wie der Instruktionsrichter dieses Falles ausführte. Es leben jedoch noch weitere Vogelarten in der Region des geplanten Windparks, deren Bestand fragil ist. Dazu zählen die Heide- und Feldlerche sowie die Waldschnepfe. 

Das Bundesgericht hat zudem entschieden, dass weitere Massnahmen zum Schutz und Monitoring zu getöteten Vögeln und Fledermäusen vorgenommen werden müssen. Die Auswertungen werden einen Einfluss auf zukünftige Abschaltungen der Anlage haben. Bereits vorgesehen waren beispielsweise die Abschaltung, wenn das Radarsystem das Nahen von Vogelzügen anzeigt. 

Zahlreiche Interessen 

Die öffentliche Beratung des Bundesgerichts hat gezeigt, wie schwierig die verschiedenen Interessen von Vogel- beziehungsweise Tierschutz, Landschaftsschutz, Biodiversität und alternativer Energiegewinnung miteinander in Einklang zu bringen sind. 

Die Richter führten aus, dass die Schweiz sich dazu verpflichtet habe, den Anteil an erneuerbaren Energien zu erhöhen und damit den Ausstoss von Treibhausgasen zu reduzieren. Anlagen mit einer Stromproduktion von mindestens 20 Gigawattstunden pro Jahr gelten deshalb von nationalem Interesse. 

Flugbereich beeinträchtigt

Allerdings gebe es auch die gesetzlichen Regelungen zum Natur- und Landschaftsschutz. So sei die Nabenhöhe, wo die Rotorblätter der Windturbinen angebracht sind, gesenkt worden, um dem Landschaftsschutz Rechnung zu tragen. Diese Massnahme habe jedoch Folgen für die Vogelwelt und die Fledermäuse, deren Flugbereich durch die Rotoren nun stärker beeinträchtigt werde, was für sie eine tödliche Gefahr darstelle. 

Ausgearbeitet wurde die Planungsvorlage von den städtischen Werken Grenchen. Diese können nun die Baubewilligungen einreichen. Das Vorhaben sah sechs Windturbinen vor, die jährlich 30 Gigawattstunden Strom produzieren sollten. Der Windpark auf dem Hausberg von Grenchen sollte zwei Drittel der Haushalte der Stadt mit Strom versorgen. 

Grösstes Windrad der Schweiz

Der von der Energieversorgerin SWG geplante Windpark wäre nicht das erste Windkraftwerk auf dem Grenchenberg: 1994 wurde dort das seinerzeit grösste Windrad der Schweiz mit einer Nabenhöhe von 30 Metern aufgestellt. Nach einem Defekt im Dezember 2020 fällte die Energiegenossenschaft Adev als Eigentümerin aber den Entscheid, es abzubauen. 

Eine Reparatur hätte sich nicht gelohnt, da man die Anlage aufgrund des geplanten Windparks voraussichtlich nur noch kurz hätte betreiben können. Das Windrad wurde deshalb abgebaut und nach Polen verkauft, wo es überholt und wieder in Betrieb genommen werden soll. (sda/pb)

(Urteil 1C_573/2018 vom 24.11.2021)

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