12:59 BAUPROJEKTE

Kloten: ZVH wehrt sich mit Rekurs gegen Aus der Siedlung Buchhalden

Teaserbild-Quelle: Barbara Roth / ZVH

Der Genossenschaftssiedlung Buchhalden in Kloten droht das Ende. Sie soll mit Neubauten ersetzt werden. Damit das möglich ist, entliess man die Überbauung im Landistil aus dem kommunalen Inventar schützenswerter Bauten. Nun hat der Zürcher Heimatschutz Rekurs eingelegt. Der Kampf um den Schutz städtebaulich wertvoller Siedlungen hat laut ZVH den Nebeneffekt des Erhalts tendenziell eher günstigerer Wohnungen.

Siedlung Buchhalden

Quelle: Barbara Roth / ZVH

Die Genossenschaftssiedling Buchhalden in Kloten: Der Zürcherheimatschutz wehrt sich für ihren Erhalt.

In den Jahren 1947/48 für das Personal des nahegelegenen Flughafen Zürich Kloten im Landistil erbaut, ist die Genossenschaftssiedlung Buchhalden eng mit der Geschichte des Flughafens verbunden. Bis vor kurzem standen die elf Mehrfamilienhäuser unter Denkmalschutz. Doch hat man sie aus dem Inventar entlassen, damit sie einer neuen, verdichteteren Überbauung weichen können. Dies hat den Zürcher Heimatschutz (ZVH) auf den Plan gerufen, er hat gegen die Entfernung der Bauten aus dem Inventar Rekurs erhoben.

Die Siedlung sei ein wichtiger Zeuge der Geschichte des Flughafens und von sehr hoher städtebaulicher Qualität, schreibt der ZVH in seiner Medienmitteilung und verweist auf die «ansprechende Gestaltung der typengleichen – und im Einzelnen doch wieder verschiedenen – Häuser» und auf ihre «geschickte Einbettung in die Topografie mit einem besonders attraktiv gestalteten gemeinschaftlich genutzten Aussenraum». Bis heute profitieren ihre Bewohner von diesen Eigenschaften. Alles, was die Besonderheit dieser Siedlung ausmache und dazu geführt habe, dass sie 1982 in das kommunale Inventar schützenswerter Bauten aufgenommen worden sei, habe sich bis heute im Wesentlichen erhalten, hält der ZVH dazu fest.

Genossenschaftssiedlung Buchhalden nicht mehr im Zustand von 1948?

Trotzdem: Auf das Gutachten auf welches sich der ZVH in seinem Communiqué bezieht und aus dem er Beschreibungen entnommen hat, stammt von der Hauskunft GmbH. Sie habe paradoxerweise dennoch empfohlen, die Siedlung aus dem Inventar zu entlassen, merkt der ZVH an. Die Hauskunft GmbH begründete dies mit der  - laut Heimatschutz massvollen - Aussendämmung und mit dem Ersatz von Fenstern und Haustüren. Die Siedlung sei nicht mehr wirklich im Zustand von 1948. 

Der ZVH sieht es anders: Man könne die kritisierten Veränderungen allerdings auch als lobenswerten Umgang mit Altbauten sehen, indem diese massvoll unterhalten und nicht dem Zerfall preisgegeben würden.  Er kann sich dem Urteil des Stadtrates von Kloten nicht anschliessen und erhob deshalb Rekurs vor Baurekursgericht mit dem Ziel, dass die elf Häuser unter Schutz gestellt werden. In einer Zeit, in der die Zeugen der Nachkriegsarchitektur massenhaft abgebrochen werden, sei es wichtig, dass wenigstens einige wichtige für die Nachwelt erhalten bleiben.

Mangel an bezahlbaren Wohnungen und «grosse Umweltsünde»

Dass er sich mit dem Engagement für den Erhalt der Siedlung Buchhalden dem Vorwurf aussetzt, den Neubau dringend benötigter Wohnungen zu verhindern, ist dem ZVH bewusst. Aber er ist der Meinung, dass es letztlich weniger an teuren als vielmehr und vor allem an bezahlbaren Wohnungen mangelt. Dieses soziale Problem zu lösen sieht der ZVH nicht als seine Aufgabe. Doch es gelte zu bedenken, dass mit dem Ersatz der ausgesprochen günstigen Wohnungen in der Klotener Siedlung Buchhalden durch wesentlich teurere neue Wohnungen die Wohnungsnot für weniger zahlungskräftige Personen verschärft und nicht gemildert werde, hält er fest. «Ausserdem stellt der Abbruch so vieler noch lange bewohnbarer Wohnungen eine grosse Umweltsünde dar.» (mgt/mai)


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