18:21 BAUPROJEKTE

Kein Mindestabstand von 1000 Metern für Windräder in Graubünden

Teaserbild-Quelle: Marcel Müller

In Graubünden wird kein Mindestabstand von 1000 Metern für Windanlagen zu Wohnbauten auf kantonaler Ebene eingeführt. Das Kantonsparlament hat einen entsprechenden Fraktionsvorstoss der SVP deutlich abgelehnt.

In ihrem Vorstoss hatte die Volkspartei von der Regierung gefordert, bei der Planung und dem Bau von Windenergieanlagen einen Mindestabstand von 1000 Metern zu zeitweise oder dauerhaft genutzten Liegenschaften einzuhalten.  Regierungsrat Marcus Caduff (Mitte) wies am Mittwoch im Rat auf eine schon bestehende hohe Regelungsdichte hin, die auch dafür sorge, dass lokale Gegebenheiten berücksichtigt würden.

Die entscheidenden Interessenabwägungen, so Caduff, erfolgten auf Stufe Gemeinde. Regelungen auf kantonaler Stufe seien weder zweckmässig noch zielführend. Bei der Distanz von Windrädern zu Wohngebieten seien derzeit die Lärmgrenzwerte massgebend. Eingependelt hätten sich Abstände zwischen 300 bis 500 Metern. Grossrat Walter Grass (SVP) hatte zur Begründung des Vorstosses erklärt, ein kantonal geregelter Mindestabstand von Windanlagen zu Wohngebieten sei zum Schutz der Menschen nötig. "Wir sind keine grossen Freunde von Windrädern", betonte er.  Wenn sie schon gebaut würden, dann mit Abstand.

25 mögliche Zonen für Windenergieanlagen

Im Kanton Graubünden sind im Richtplan Energie 25 mögliche Zonen für Windenergieanlagen definiert.  In der Abstimmung unterlag die SVP deutlich. Den Fraktionsvorstoss wollten lediglich 23 Grossrätinnen und Grossräte an die Regierung überweisen, 92 lehnten dies ab. - Die SVP hatte bereits letzten Sommer Widerstand signalisiert und eine Petition gegen die Windpark-Standorte lanciert. (sda/mai)



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