10:11 BAUPROJEKTE

Gericht weist Rekurs gegen Innovationspark Zürich ab

Teaserbild-Quelle: Task-Force Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf

Das Zürcher Baurekursgericht hat eine Beschwerde gegen den Gestaltungsplan für den Innovationspark in Dübendorf abgewiesen. Der Rechtsstreit wird von der Organisation Helvetia Nostra jedoch weitergezogen.

Grafik Gelände Aufteilung Innovationspark Zürich

Quelle: Kanton Zürich

Räumliches Zielbild 2050 des Innovationsparks Zürich mit den vier Teilgebieten.

Der Weg für den weiteren Ausbau des Innovationsparks Zürich auf dem Flugplatzareal ist aus Sicht der ersten gerichtlichen Instanz frei. Das Gericht hat den kantonalen Gestaltungsplan für das Teilgebiet B vollumfänglich geschützt, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil des Baurekursgerichts hervorgeht.

Das Flugplatzareal Dübendorf gliedert sich in die vier Teilgebiete Innovationspark (A), Innovationspark mit Forschungs-, Test- und Werkflugplatz (B), Luftwaffe und Flugsicherung (C) sowie das Flugfeld (D). Das Teilgebiet B umfasst den südwestlichen Teil des Flugplatzes und soll neben dem Forschungs- und Wirtschaftspark auch einen zivilen Test- und Werkflugplatz umfassen. 

Dagegen hatte die Stiftung Helvetia Nostra rekurriert. Sie argumentierte unter anderem mit dem Natur- und Heimatschutz, kritisierte fehlende Variantenprüfungen und forderte eine Gesamtplanung für das Areal anstatt einer etappierten Entwicklung.

Schutzinteressen unterliegen

Das Baurekursgericht kam in seinem Entscheid jedoch zum Schluss, dass das hohe öffentliche Interesse am Innovationspark allfällige Schutzinteressen überwiegt. Der Gestaltungsplan nehme zudem ausreichend Rücksicht auf die historischen Flugplatzbauten und belasse genügend Freiräume. Der Rekurs wurde abgewiesen und der Stiftung wurden Gerichtskosten in der Höhe von 18'000 Franken auferlegt.

Der juristische Streit um das Zürcher Grossprojekt ist damit aber nicht beendet. Laut dem Verein «IDEA Flugplatz Dübendorf» hat Helvetia Nostra den Fall an die nächste Instanz weitergezogen. Das Zürcher Verwaltungsgericht muss sich nun mit dem umfangreichen Dossier befassen. (sda/pb)

Entwicklungsphase 3 mit Teilgebiet B am Innovationspark Zürich

Quelle: Task-Force Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf

Visualisierung der dritten Entwicklungsphase für den Innovationspark Zürich auf dem Flugplatz Dübendorf. Das Teilgebiet B befindet sich rechts auf dem südwestlichen Teil des Flugplatzes.


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