14:39 BAUBRANCHE

Baselland setzt Gemeinden Frist für Verkleinerung von Bauzonen

Teaserbild-Quelle: Ricardo Gomez Angel, Unsplash

29 Baselbieter Gemeinden müssen ihre Bauzonen mit einer Auslastung von weniger als 90 Prozent verkleinern. Die Frist dafür läuft bis Mai 2027, wie die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) am Dienstag mitteilte.

Gemäss der ersten Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG1), die im Kanton Baselland umgesetzt wird, soll die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt und haushälterisch mit dem Boden umgegangen werden, wie es hiess. Unter Berufung auf Richtlinien des Bundes seien Bauzonen mit einer Auslastung von weniger als 90 Prozent zu gross und müssten – wo sinnvoll – rückgezont werden, schrieb die BUD.

Gemäss Artikel 15 des Raumplanungsgesetzes seien Bauzonen auf den voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre auszurichten, der sich unter anderem aus der erwarteten Bevölkerungsentwicklung ergebe, heisst es weiter. 29 Baselbieter Gemeinden weisen gemäss Mitteilung zu grosse Bauzonen auf und müssen diese an die erwartete Bevölkerungsentwicklung anpassen.

Wie die BUD in der Mitteilung festhält, hatten diese Gemeinden bereits bei der Anpassung des kantonalen Richtplans im Jahr 2019 eine Auslastung von weniger als 90 Prozent ausgewiesen. Sie seien daraufhin beauftragt worden, ihre Bauzonen innerhalb von drei Jahren zu überprüfen; für noch vorhandene zu grosse Flächen hätten sie danach fünf weitere Jahre bis zur Frist im Mai 2027 Zeit erhalten, diese zurückzuzonen.

Gemeinden müssen nun handeln

Die Gemeinden seien an einer Informationsveranstaltung am Donnerstag informiert worden und müssten nun entsprechende kommunale Planungszonen für die geeigneten Flächen erlassen. Diese sollen während der Überarbeitung Entwicklungen verhindern, die den angestrebten Planungszielen entgegenstehen. Der Kanton hat den Gemeinden zudem laut BUD empfohlen, eine oft überfällige Ortsplanungsrevision anzugehen.

Es ist bereits absehbar, dass nicht alle betroffenen Gemeinden diese Aufgabe bis zum Ablauf der Frist erfüllen können, wie es weiter hiess. Der Kanton wolle sie unterstützen, bei Verzögerungen aber über das Raumplanungs- und Baugesetz eingreifen. Um welche Gemeinden es sich handelt, war auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bei der BUD nicht zu erfahren. Es handle sich um eine Interna und man gebe keine Auskunft darüber. (sda/mgt/pb)

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