Aufschiebende Wirkung für Beschwerde gegen Bauvergabe für Grimseltunnel
Die Vergabe des Bauauftrags für den Grimseltunnel zwischen Meiringen BE und Oberwald VS verzögert sich: Das Bundesverwaltungsgericht hat einer Beschwerde gegen den Zuschlag an eine Firmenallianz aufschiebende Wirkung gewährt.
Die Grimselbahn AG hatte alles Vergeberin des Auftrags einer Firmenallianz unter der Führung der Marti Tunnel AG im Juli den Zuschlag für das Bauvorhaben erteilt. Das Konsortium offerierte die Arbeiten für rund 550 Millionen Franken. Mit der vergangenen Mittwoch publizierten Verfügung des Bundesverwaltungsgerichts erhält das Projekt der Grimselbahn AG nun auch in juristischen Belangen Gegenwind. Bereits Mitte September hat die Eidgenössische Finanzkontrolle das Bauvorhaben als «einen klaren Fall von ineffizienter Verwendung öffentlicher Mittel» kritisiert.
Seinerseits muss das Bundesverwaltungsgericht klären, ob bei der Vergabe alles korrekt abgelaufen ist. Die Beschwerdeführer rügten, dass die Zuschlagsempfänger sich nicht an alle Vorgaben der Ausschreibung gehalten hätten. Dies habe auf den offerierten Preis Einfluss gehabt.
Öffentliches Interesse am Grimseltunnel nicht unumstritten
Nach einer ersten summarischen Prüfung hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es offene Fragen gibt. Zudem seien die für die Auslösung des Projekts notwendigen Bundesmittel nicht freigegeben. Es sei deshalb nicht erstellt, dass mit der Umsetzung unverzüglich begonnen werden könne. Hinzu kommt laut Gericht, dass das öffentliche Interesse an einem multifunktionalen Grimseltunnel offenbar keineswegs unbestritten sei. Es verweist auf den Bericht der Finanzkontrolle.
Mit dem Grimseltunnel-Projekt sollen Meiringen BE und Oberwald VS auf einer Bahnstrecke von fast 28 Kilometern miteinander verbunden werden - 22 Kilometer davon sind im Berg. Parallel zum Bahnstollen ist zwischen Innertkirchen BE und Oberwald ein Stollen für die Verlegung einer Höchstspannungsleitung vorgesehen. (sda/mai)
(Verfügung B-5391/2026 vom 2.10.2026)