Aufschiebende Wirkung für Beschwerde von Helvetia Nostra gegen Windpark Grenchenberg
Eins zu Null für die Stiftung Helvetia Nostra im Streit um den Windpark Grenchenberg: Das Bundesgericht hat ihrer Beschwerde gegen dire Baubewilligung aufschiebende Wirkung gewährt.
Damit darf das Bauprojekt bis zum Vorliegen des Urteils des
Bundesgerichts nicht in Angriff genommen werden. Der Baustart war für 2027
geplant. Ausgenommen von ihrem Gesuch hat Helvetia Nostra die Ausmagerung der
fast 24 Hektaren grossen Ersatzfläche für die Heidelerche. - Der Baustart war
für 2027 geplant gewesen.
Bei dem Bauvorhaben der Solothurner Energieversorgerin SWG geht es um
einen Windpark aus vier Windrädern mit einer erwarteten
Jahresproduktion von rund 30 Gigawattstunden. Damit liessen sich etwa 7000
Haushalte mit Strom versorgen. Das Windenergieprojekt ist Teil des Windexpress,
mit dem der Bundesrat die Realisierung von Windenergieprojekten
beschleunigen will.
Wie die Solothurner Zeitung im Mai berichete, stellt Helvetia Nostra in Frage, dass er überhaupt von Nationalem Interesse ist nachdem der Windpark zum Schutz der Vögel von sechs auf vier Anlagen verkleinert worden ist. Darüber hinaus wird weitere Kritik am Urteil geäussert. (mai/sda)
(Verfügung 1C_344/2026 vom 24.7.2026)