16:13 BAUPRAXIS

Wangen: Neuer Autobahn-Anschluss für die March geplant

Teaserbild-Quelle: Manuela Talenta

Der verkehrsgeplagte Bezirk March soll einen weiteren Autobahnanschluss an die A3 bekommen: Geplant ist er am Siedlungsrand der Gemeinde Wangen. Die Kosten liegen bei rund 106 Millionen Franken für eine ebenerdige Realisierung und bei rund 235 Millionen für eine unterirdische Ausführung.

In diesem Bereich soll der neue Autobahn-Anschluss Wangen-Ost gebaut werden.

Quelle: Manuela Talenta

In diesem Bereich soll der neue Autobahn-Anschluss Wangen-Ost gebaut werden.

Besonders zu den Hautverkehrszeiten bewegt sich eine Blechlawine durch die Dörfer des Bezirks March im Kanton Schwyz. Anschlüsse an die A3 gibt es nur in Reichenburg am einen Ende und in Lachen am anderen Ende des Bezirks. Es fehlt ein Anschluss in der Mitte. Dieser soll nun in Wangen gebaut werden. Wie es in einer Mitteilung der Baudirektion heisst, hat man sich auf eine Linienführung geeinigt. Auch das Bundesamt für Strassen (Astra) als Eigentümerin der Nationalstrassen hat bereits sein Einverständnis gegeben.

Zubringer am Siedlungsrand

Der neue Anschluss soll im Bereich der bestehenden Brücke St. Galler- und Zürcherstrasse gebaut werden. Für dessen Ausführung ist das Astra zuständig. Der Zubringer schliesst im Osten des Ortszentrums von Siebnen-Wangen an die Glarnerstrasse an und verläuft dann in nördlicher Richtung am Siedlungsrand von Wangen bis zum Anschluss. Für den Bau des Zubringersystems sind der Kanton Schwyz und die betroffenen Gemeinden Schübelbach, Wangen und Tuggen verantwortlich. Der Regierungsrat favorisiert eine ebenerdige Ausführung inklusive flankierender Massnahmen, für die er Kosten von rund 106 Millionen Franken veranschlagt. Die Gemeinden hätten jedoch lieber eine unterirdische Ausführung, um das Kulturland in diesem Gebiet zu schützen. Diese Variante würde laut Mitteilung aber mehr als das Doppelte kosten: rund 235 Millionen Franken.

Unter- oder oberirdisch?

In den nächsten Monaten wollen das Astra, der Kanton Schwyz, der Bezirk March und die betroffenen Gemeinden einen Kostenteiler aushandeln. Ausserdem haben sich das Baudepartement und die Gemeinden darauf verständigt, weitere Entscheidungsgrundlagen für die Linienführung auszuarbeiten. «Diese sollen präzisere Aussagen zu den Kosten und zur Machbarkeit, insbesondere zu der von den Gemeinden geforderten unterirdischen Ausführung, ermöglichen», heisst es. Grundsätzlich aber gelte, dass zusätzliche Ausbauwünsche, die die ebenerdige Ausführung überstiegen, von den Gemeinden oder vom Bezirk finanziert werden müssten.

Der nun feststehenden Linienführung war ein breit angelegtes Mitwirkungsverfahren vorausgegangen, an dem der Kanton Schwyz, der Bezirk March, die Gemeinden Schübelbach, Wangen, Tuggen und Galgenen sowie Grundeigentümer, politische Parteien, Vereine, Verbände und Interessenorganisationen beteiligt waren. (pd/mt)

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