Kanton Zürich: Regierungsrat will das Weiterbauen im Bestand erleichtern
Wegen strengen Vorschriften für das Weiterbauen im Bestand werden bestehende Gebäude oft mit Neubauten ersetzt statt erweitert oder aufgestockt. Dies will der Zürcher Regierungsrat mit einer Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes ändern. Heute startete die Vernehmlassung.
Ältere Gebäude entsprechen oft nicht den neuesten Vorschriften, deshalb sind Umbauten und Erweiterungen meist komplex und langwierig. Und manchmal ist das Weiterbauen im Bestand aus rechtlichen Gründen nicht möglich. All dies führt laut Kanton dazu, dass in vielen Fällen Bauherrschaften Ersatzneubauten einer Erweiterung vorziehen.
Damit sich dies ändert, hat die Baudirektion nun eine entsprechende Gesetzesvorlage respektive ein Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zürich und der Ausführungsverordnungen ausgearbeitet: Sie soll die Vorgaben vereinfachen und den Bauherrschaften mehr Rechtssicherheit geben. Ihr Kernelement bildet die Erleichterungsbestimmung (§ 220a E-PBG): Nach dieser dürfen Bauherrschaften bis zu einem gewissen Grad von den geltenden Vorschriften abweichen, zum Beispiel was Grenzabstände, Anzahl Vollgeschosse oder Höhe und Länge der Fassaden anbelangt. Die ist aber nur möglich, wenn bestehende Gebäude weiterentwickelt werden. Möglich ist dies bei Wohnbauten aber nur dann, wenn zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden.
Solaranlagen, Treppenlifte und weniger stark steigende Mieten
In der Teilrevsion - ihre Vernehmlassung startete vergangenen Freitag - nimmt auch Anliegen auf, die Mitglieder des Kantonsrates in Form von verschiedenen politischen Vorstössen eingereicht haben. Dies betrifft zum Beispiel die Vereinfachung der Verfahren für Solaranlagen oder Treppenlifte. Darüber hinaus sollen veraltete Bestimmungen zum Brandschutz gestrichen werden. Des Weiteren soll künftig auf Vorgaben zu Mindesthöhen von Räumen verzichtet werden. Dies erleichtert es laut Kanton etwa, Büro- zu Wohnbauten umzufunktionieren.
Der Regierungsrat sieht im Weiterbauen im Bestand vielfältige Vorteile: Es sei ökologisch sinnvoll, da die CO2-Emissionen deutlich geringer seien und deutlich weniger Bauabfall anfalle, wodurch weniger Deponien gebraucht würden. Zudem verspricht er sich auch in sozialer Hinsicht positive Auswirkungen. Das Weiterbauen könne dazu führen, dass mehr günstiger Wohnraum erhalten bleibe, denn die Mieten stiegen bei einer baulichen Erweiterung teilweise weniger stark als bei einem Ersatzneubau. (mai/mgt)