Schaffhauser Regierung weist Rekurse gegen Notunterkunft ab
Schaffhausens Regierungsrat hat die Rekurse gegen die Baubewilligung für den Neubau einer Notunterkunft mit Wohn- und Werkstattgebäude im Quartier Sommerwies am Rande der Munotstadt abgewiesen.
Quelle: Peter Weiss
Rege Bautätigkeit im Zentrum der Stadt Schaffhausen. Das Projekt für den Neubau einer Notunterkunft an ihrem nordwestlichen Rand hat die erste juristische Hürde genommen.
Laut einer Medienmitteilung des Kantons hatten die Rekurrierenden verschiedene Punkte des Projekts gerügt. Die Regierung sei jedoch zum Schluss gekommen, dass durch die abfallrechtliche Begleitung des Bauprojektes durch das Interkantonale Labor – mit dessen Abklärungen und altlastenrechtlichen Auflagen – sichergestellt sei, dass die verschiedenen Schutzgüter durch das Bauvorhaben nicht verletzt würden.
Auch die in der
Baubewilligung enthaltenen Nebenbestimmungen sind zulässig, heisst es im Communiqué weiter. Ausserdem sei das Bauprojekt unter Beachtung der geltenden Verkehrsregeln genügend erschlossen. Sollte
das Grundstück während der Bauarbeiten sanierungsbedürftig werden, sei die
Sanierung von Gesetzes wegen auf Anordnung der zuständigen Behörde vorzunehmen. (mgt/pew)