11:52 BAUBRANCHE

Zuger Regierungsrat will für mehr günstige Wohnungen sorgen

Teaserbild-Quelle: Manuela Talenta

Der Kanton Zug will den Bau und Erhalt preisgünstiger Wohnungen stärker fördern und grösseren Bevölkerungsteilen Mietzinszuschüsse gewähren. Der Regierungsrat hat eine Revision des Wohnraumförderungsgesetzes in die Vernehmlassung geschickt.

Das Gesetz ist seit 2003 in Kraft und wurde seit 2010 nicht mehr revidiert. Obwohl es sich bewährt habe, ist es nach Ansicht der Kantonsregierung an der Zeit, es zu optimieren und zu vereinfachen.

Ziel der Revision sei es, mehr günstige Wohnungen für die ansässige Bevölkerung zu schaffen, sagte Baudirektor Florian Weber (FDP) am Montag an einer Medienkonferenz. Eine mengenmässiges Ziel hat sich der Regierungsrat indes nicht gesetzt. Vermehrt solle aber auch der Mittelstand von dem Wohnraumförderungsgesetz profitieren.

Kosten- statt Marktmiete

Mit dem Gesetz kann der Kanton Zug gemeinnützige Bauträger mit zinslosen Darlehen unterstützen. Derzeit gibt es nur fünf, die ein solches erhalten haben. Rund 90 Bauträger (nicht nur gemeinnützige) mit total 2000 Wohnungen haben sich aber dem Gesetz unterstellt. Sie verpflichteten sich damit dazu, die Wohnungen zur Kosten- und nicht zur Marktmiete anzubieten.

Die finanzschwachen Mieter dieser Wohnungen können einen kantonalen Mietzinszuschuss beantragen. Es würden für rund 45 Prozent dieser Wohnungen Zuschüsse von total 2,5 Millionen Franken pro Jahr ausbezahlt, sagte Hannes Wahl, Leiter Wohnungswesen.

Bislang war eine fixe Einkommensgrenze dafür entscheidend, ob der Kanton ein Mietzinszuschuss auszahlte oder nicht. Neu soll das Verhältnis der Miete zum Einkommen massgebend sein. Dank diesem Wechsel können mehr Haushalte von einem Zuschuss profitieren, und Schwelleneffekte sollen so vermieden werden.

Vorgabe zur Wohnungsgrösse

Der Kanton schätzt, dass er künftig 3,5 bis 4 Millionen Franken für diese Zuschüsse wird ausgeben müssen. Beantragen kann sie nur, wer länger als drei Jahre im Kanton Zug wohnt. Zudem dürfen die Bezüger nicht in zu grossen Wohnungen mieten: Zulässig ist ein Zimmer mehr als Personen in der Wohnung leben.

Neu sollen nicht nur Genossenschaften, sondern alle, die freiwillig günstige Wohnungen erstellen, zinslose oder vergünstigte Darlehen erhalten können. Zudem ist der Regierungsrat bereit, dafür tiefer in die Tasche zu greifen.

Neu sollen zinslose oder -günstige Darlehen von bis zu acht statt nur vier Prozent der Anlagekosten gewährt werden. Die Amortisation wird von zehn auf 20 Jahre verlängert. Der Regierungsrat möchte für diese Darlehen 100 Millionen Franken zur Verfügung stellen.

Die Förderinstrumente sollen zudem auch auf renditeorientierte Bauherren ausgerichtet werden. Grund ist, dass immer mehr Bauträger durch die Bauordnung oder den Bebauungsplan verpflichtet werden, auch Wohnungen zur Kostenmiete anzubieten.

Wohneigentumsförderung wird gestrichen

Mit der Gesetzesrevision sollen auch Instrumente, welche sich nicht bewährt haben, abgeschafft werden. Dazu gehört die Wohneigentumsförderung.

Die Gesetzesrevision ist Teil der Wohnpolitischen Strategie 2030 des Zuger Regierungsrats. Die Vernehmlassung dauert bis Oktober. Läuft alles rund, soll die Gesetzesrevision 2028 in Kraft treten. Greifen würden die Massnahmen aber erst mittel- bis langfristig, sagte Baudirektor Weber. (Reto Legena, Keystone-SDA, Zug)

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