09:05 BAUBRANCHE

Urek-N wertet Rückmeldungen zu CO2-Abgabe auf Zementimporte aus

Teaserbild-Quelle: Rawpixel, gemeinfrei

Die Urek-N hat die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zum CO2-Grenzausgleich für Zementimporte zur Kenntnis genommen. Gemäss Ergebnisbericht stimmten 34 der 63 Stellungnahmen der Vorlage zu, 17 mit Vorbehalten; drei lehnten sie ab.

Zementwerk

Quelle: Rawpixel, gemeinfrei

Zementwerk (Symbolbild)

Mit der geplanten CO2-Grenzausgleichsabgabe auf Zementimporte will die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) verhindern, dass sich die Zementproduktion und die damit verbundenen Emissionen ins Ausland verlagern – ein Vorgang, der als Carbon Leakage bezeichnet wird. Die Abgabe soll die Differenz zwischen der inländischen und der ausländischen CO2-Bepreisung ausgleichen.

Die Vernehmlassung zum Vorentwurf lief von November 2025 bis Februar 2026. Wie aus dem Ergebnisbericht des Bundesamts für Umwelt (Bafu) hervorgeht, gingen von den insgesamt 201 angeschriebenen Adressaten 63 Stellungnahmen ein. Davon stimmten 34 der Vorlage explizit zu, 17 weitere sprachen sich grundsätzlich dafür aus, verbanden ihre Zustimmung aber mit Vorbehalten. Sechs Teilnehmende machten keine klare Angabe, drei lehnten die Vorlage ab.

Cemsuisse dafür, SBV lehnt Vorlage ab

Die meisten Kantone sowie die Konferenz der Umweltämter der Schweiz (KVU) stimmten der Vorlage laut Bericht zu. Auch der Dachverband der Schweizer Bauwirtschaft (Bauenschweiz), Baustoff Kreislauf Schweiz, der Verband der Schweizerischen Cementindustrie (Cemsuisse) sowie der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) sprachen sich für die Vorlage aus. Sie betonten insbesondere die Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen sowie die Bedeutung für die inländische Wertschöpfung und Versorgungssicherheit.

Ablehnend äusserten sich hingegen der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) und die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz (IHZ). Der SBV argumentierte laut Bericht, die Schweiz decke den Grossteil ihres Zementbedarfs selbst und Importe aus Nicht-EU-Staaten seien gering. Eine Grenzausgleichsabgabe sei deshalb unverhältnismässig, da sie die Baukosten erhöhen und Bürokratie schaffen würde, ohne einen messbaren klimapolitischen Nutzen zu erreichen.

Verwendung der Einnahmen umstritten

Besonders umstritten ist laut Bericht die Frage, wie die Einnahmen aus der Abgabe verwendet werden sollen. Der Vorschlag sieht vor, dass die Mittel – nach Abzug der Vollzugskosten – in den allgemeinen Bundeshaushalt fliessen. Eine Mehrheit der Kantone sowie mehrere Wirtschaftsverbände forderten hingegen eine Zweckbindung, etwa für Subventionen zur Dekarbonisierung der Industrie. Die geschätzten Einnahmen sind laut Bericht mit 10'000 bis 50'000 Franken pro Jahr allerdings gering.

Uneinig zeigten sich die Teilnehmenden auch beim Vollzug: Während die Vorlage eine jährliche Selbstdeklaration durch die Unternehmen vorsieht, forderten mehrere Wirtschaftsverbände sowie der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) eine quartalsweise Meldepflicht, um den administrativen Aufwand zu reduzieren. Die teilnehmenden Umweltverbände lehnten die Selbstdeklaration insgesamt ab, da sie mittelfristig eine Hürde darstellen könnte, um Regelungsanpassungen der EU zu übernehmen.

Forderung nach Aufnahme von Stahl

Mehrere Akteure, darunter der SGB, swisscleantech und das Unternehmen Stahl Gerlafingen, forderten zudem, den Geltungsbereich der Vorlage auf Bewehrungsstahl auszuweiten. Dieser sei ähnlich wie Zement eine energieintensive Massenware mit stark variierenden CO2-Emissionen je nach Produktionsverfahren. Die FDP, die SVP sowie mehrere Wirtschaftsverbände forderten hingegen, den Geltungsbereich strikt auf Zement zu beschränken.

Die Urek-N hat die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung laut Mitteilung von Dienstag zur Kenntnis genommen und wird die Beratung ihres Entwurfs an ihrer nächsten Sitzung zuhanden des Rates abschliessen. (mgt/pb)

Zum Ergebnisbericht des Bafu: www.parlament.ch

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