Transitverkehr: Auch Nationalrat will Gebühr
Wer im Auto die Schweiz durchquert, soll künftig eine Transitgebühr bezahlen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer entsprechenden Motion zugestimmt. Nun muss sich der Bundesrat an die Umsetzung machen.
Quelle: Astra
Oster-Stau Richtung Süden: Für den Transitverkehr wollen beide Räte die Einführung einer Gebühr.
Die Sache war am Ende sehr klar: Mit 173 zu 13 Stimmen bei 3 Enthaltungen sagte der Nationalrar Ja zum Vorstoss von Ständerat Marco Chiesa (SVP/TI): Dieser verlangt, dass ausländische Fahrzeuge, welche die Schweiz durchqueren, künftig eine Transitgebühr bezahlen. Der Ständerat hatte die Motion letzten Herbst ohne Gegenstimme angenommen.
Begründet wird die Forderung mit der Belastung von Mensch und Natur durch den Transitverkehr. Chiesa bezeichnet die Abgabe nicht als Strafe, sondern als Instrument, um den Verkehr zu lenken und eine gerechte Verteilung der Kosten herbeizuführen. Der blosse Transitverkehr habe für die Schweiz keinen nennenswerten Nutzen.
Quelle: wikicommons / hellmaster.ru
Transitverkehr Richtung Süden: Dieser hat nach Ansicht des Parlaments keinen nennenswerten Nutzen.
Durchfahrtsverbote verlangt
Dem ist die grosse Kammer nun gefolgt: Die Spitzenbelastung auf dem Nationalstrassennetz soll mit einer verkehrsabhängigen Durchfahrtsabgabe reduziert werden,. Zusätzlich verlangten mehrere Rednerinnen und Redner im Parlament Durchfahrtsverbote, um zu verhindern, dass Reisende bei Stau auf der Autobahn auf das untergeordnete Strassennetz ausweichen. Dieses Problem habe sich in den vergangenen zehn Jahren massiv verschärft. Eine Durchfahrtsabgabe mit einem dynamischen Pricing soll hier bewirken, dass die Verkehrsspitze geglättet werde.
Gegen die Motion war die GLP: Sie befürchtet ihrerseits Vollzugsprobleme und viel administrativen Aufwand. Auch Verkehrsminister Albert Rösti sprach von Umsetzungsproblemen. Eine Durchgangsabgabe würde seiner Meinung nach eine aufwendige Überwachung sämtlicher Grenzübergänge nötig machen. Im fraglichen Verfassungsartikel steht, dass öffentliche Strassen ohne Gebühr benutzt werden dürfen. Allerdings kann das Parlament Ausnahmen bewilligen. (SDA/bk)