13:10 BAUBRANCHE

Thurgauer Denkmalpflege: Missstände bei Führung und Organisation

Teaserbild-Quelle: donald.kaden flickr CC BY-NC-SA 2.0

Beim Thurgauer Amt für Denkmalpflege (ADP) gibt es vielfältige Schwierigkeiten in der Führung und der Organisation des Amts  – das hat die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission des Grossen Rats (GFK) des Kantons Thurgau bei einer ausserordentlichen Prüfung festgestellt. 

Wie aus einer Mitteilung des Kantons hervorgeht, sind bei der Untersuchung durch die GFK «erhebliche Mängel» ans Licht gelangt.  Hintergrund der Abklärungen: Eine Anzeige von einer Gruppe von Grossrätinnen und Grossräten, wie das SRF-Regionaljournal berichtete. In der Folge beschloss der Kanton eine ausserordentliche Prüfung des Amts für Denkmalpflege. 

Amt für Denkmalpflege unter hohem öffentlichem Druck

Laut Medienmitteilung des Kantons ist das ADP in den letzten Jahren unter hohem öffentlichem Druck gestanden, wegen der gegenwärtigen Neuausrichtung: Der aktuelle Amtsleiter Giovanni Menghini konnte seine Aufgaben laut GFK «nicht vollständig wahrnehmen». Er habe sich vorwiegend um die Neuausrichtung der Denkmalpflege gekümmert. Zudem hatte Menghini laut dem SRF-Beitrag auch verschieden Abteilungen über längere Zeit selber geleitet. «Er hatte dadurch seine Kapazitäten völlig überschritten, und er hat seine Aufgaben als Amtsleiter neben seinem Alltagsgeschäft nicht mehr wahrnehmen können. Und das führte dazu, das gewisse Dinge schlicht nicht eingehalten worden sind, dass gewisse Sachen schlicht liegen geblieben sind», erklärte Grossrat und GFK-Vizepräsident Christian Koch gegenüber Radio SRF. 

Mittlerweile liegen nun die Prüfungsergebnisse für den Untersuchungszeitraum vom 1. Februar 2020 bis zum 31. März 2025 der GFK in Form eines ausführlichen Berichts vor. Veröffentlicht wird er als Kurzbericht. Konkret bei geht es bei den Schwierigkeiten laut Kanton um wiederholte Nichteinhaltung von Regularien, wie zum Beispiel um die Missachtung von Vorgaben in Submissionsverfahren und Überschreitungen der Finanzkompetenz, um «erhebliche Defizite bei der Einhaltung von Fristen gemäss Indikatoren bei Gesuchen und Rekursen», eine sehr hohen Personalfluktuation, zahlreiche personelle Konflikte, fehlende Stellenbeschriebe sowie um eine mangelhafte Prozesserfassung und Aktenführung. 

Strafanzeige im Zusammenhang mit Umbau der Villa Sonnenberg

Nicht betroffen von der Prüfung ist der Umbau der Villa Sonnenberg, des Amtssitzes der Denkmalpflege: Die Frage, ob beim Umbau bewilligungspflichtige Baumassnahmen ohne Baubewilligungen ausgeführt worden seien, ist laut Kanton wegen einer diesbezüglichen Strafanzeige von ihr ausgenommen. Die Anzeige ist gemäss Kanton während der ausserordentlichen Prüfung von einer Privatperson eingereicht worden und ist aktuell hängig. «Es wird an den Gerichten liegen, hierzu eine Beurteilung vorzunehmen», schreibt der Kanton in seinem Communiqué fest.

Die festgestellten Mängel sind laut GFK «erheblich». Insbesondere sei für sie schwer nachvollziehbar, dass die Rückmeldungen aus dem Austrittsmonitoring offensichtlich kaum zu Rückmeldungen auf Amtsebene oder Informationen auf Departementsebene führten. Gemäss der GFK muss dieser Umstand dringend behoben werden. 

Vorgaben zu Submissionsverfahren nicht eingehalten

Erstaunt zeigt sich die GFK zudem darüber, dass zur Konfliktlösung offensichtlich in grösserem Umfang externe Mediation beigezogen worden ist.  Besonders schwer wiegen gemäss GFK Mängel bei der Einhaltung der Vorgaben in Submissionsverfahren und Überschreitung der Finanzkompetenz: Diese Probleme hatte bereits die Finanzkontrolle festgestellt, dennoch bestanden sie auch danach weiterhin.

Wie der Kanton weiter mitteilt, hat die GFK hat in ihrem Bericht Forderungen an den Regierungsrat gestellt, die dieser nun vertieft prüfen wird. Dabei geht es zum Beispiel den Aufbau eines Systems für die Konfliktbewältigung oder eine ausführlichere Information betreffend Austrittsmonitoring. Zudem verlangt sie den mit der diesjährigen Pensionierung des Amtschefs zusammenhängenden Führungswechsel im Amt «eng durch das Departement für Bau und Umwelt begleiten zu lassen». (mgt/mai)

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