Neuer Gesamtarbeitsvertrag für Gebäudetechniker: Mit 60 in den Vorruhestand
Beschäftigte der Gebäudetechnik-Branche können dem 60. Altersjahr in den Vorruhestand gehen. Möglich ist dies ab 2027. Darauf haben sich die Sozialpartner Suissetec, Unia und Syna im neuen Gesamtarbeitsvertrag geeinigt.
Möglich ist dies für Berufsleute mit mindestens 15 Jahren Branchenerfahrung, wie es in einer entsprechenden Mitteilung heisst. Sie erhalten bis zum AHV-Alter eine Überbrückungsrente. -Vom neuen Gesamtarbeitsvertrag profitieren rund 24'000 Beschäftigte aus den Bereichen Spenglerei, Gebäudehülle, Sanitärinstallation, Heizung, Klima- und Lüftungstechnik sowie der Installation von Solaranlagen.
Mit dem neuen GAV können Arbeitnehmer ab 60 Jahren ihre berufliche Tätigkeit schrittweise reduzieren. Mit 62,5 Jahren dürfen sie dann auch in den vollen Vorruhestand gehen, wie die Sozialpartner des nationalen Gesamtarbeitsvertrages der Gebäudetechnik weiter mitteilen. Arbeitnehmenden werde bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter eine Vorruhestandsrente ausbezahlt.
Gebäudetechnikbranche in Zukunft attraktiver machen
Finanziert sie wird die Rente zu 0,8 Prozent aus Lohnbeiträgen von Arbeitnehmenden und zu einem Prozent aus Beiträgen von Arbeitgebern. Damit wollten die Sozialpartner die Gebäudetechnikbranche in Zukunft attraktiver machen.
Von der Neuerung ausgenommen sind allerdingsGebäudetechnikerinnen und -techniker aus Genf, Waadt, dem Wallis und Tessin. Diese Kantone kennen ein solches Vorruhestandsmodell bereits heute. (sda/mai)