Studie: Restwasser kostet weniger Strom als befürchtet
Wasserkraftwerke in Fliessgewässern müssen einen Teil des Wassers im Fluss belassen, um die Natur zu schonen. Nun zeigen Berechnungen: Der Stromverlust durch dieses Restwasser ist kleiner als erwartet.
Quelle: Jonathan Molina /WSL
Dank einer neuen Datenbank konnten die Restwassermengen in Fliess-Kraftwerken erstmals exakt berechnet werden.
Kraftwerke, die für die Stromproduktion Wasser aus Bächen und Flüssen ableiten, müssen spätestens ab einer Neukonzessionierung ihrer Anlagen einen Teil des Wassers im Fluss lassen. Dies verlangt das Schweizer Gewässerschutzgesetz, damit die Gewässer und ihre Tiere geschützt bleiben.
Die Konsequenz: Dieses sogenannte Restwasser fehlt dann für die Stromproduktion. Aber die Schätzungen, wie viel mehr Strom aus Wasserkraft produziert werden könnte ohne diese Restwasserbestimmungen, gehen weit auseinander. Grund dafür war eine bisher lückenhafte Datengrundlage.
Besser als gedacht
Das ändert sich nun: Fachleute der Wasserforschungsanstalt Eawag haben diese restwasserbedingte Minderproduktion nun erstmals wissenschaftlich bestimmt. Grundlage ist eine neue Datenbank mit rechtlichen, hydrologischen und technischen Angaben zu 252 grossen Wasserkraftwerken. Diese Anlagen decken rund 84 Prozent der heutigen Inland-Wasserkraftproduktion ab. Diese Restwasser-Datenbank ist ein Projekt im Rahmen des Forschungsprogramms «SPEED2ZERO».
In Zusammenarbeit mit Forschenden der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) und der Universität Bern konnte die Eawag deshalb ermitteln: Flüsse schützen und Strom produzieren geht besser zusammen als bisher gedacht.
Quelle: CKW
Die Zahlen der Eawag zeigen: Der Verlust durch die Restwassermengen stellt für die Energiestrategie 2050 des Bundes kein Problem dar.
Bisher 3 Prozent Verlust
Das Resultat: Heute gehen wegen Restwasser rund 1100 Gigawattstunden Strom verloren. Dies entspricht rund 3 Prozent der jährlichen Produktionserwartung der Wasserkraft in der Schweiz. Die neuen Berechnungen sind für die Energiestrategie des relevant. Diese fordert bis 2050 einen weiteren Ausbau der Wasserkraft, weshalb auch Bedenken bestanden, dass mit der ausreichenden Abgabe von diesem Restwasser eine Produktionsminderung einhergeht.
Nicht zuletzt wegen dem Umstand, dass bis 2050 die Konzessionen vieler grosser Wasserkraftwerke auslaufen. Bei der Neukonzessionierung müssen aber die Restwasserbestimmungen des Gewässerschutzgesetzes berücksichtigt werden, das 1992 in Kraft trat.
Befürchtungen aus der Politik
Genau hier befürchtete die Politik grosse Einbussen. Die neuen Simulationen zeigen nun aber: Selbst bei strikter Anwendung der gesetzlichen Mindestvorgaben entstehen bis 2050 zusätzliche Produktionsminderungen von lediglich rund 480 Gigawattstunden pro Jahr. Gemessen am Ausbauziel der Wasserkraft von rund 39000 Gigawattstunden im Jahr 2050 entspricht dies einer zusätzlichen Minderung von weniger als 2 Prozent.
Die neuen Zahlen relativieren den Forschenden zufolge auch die Befürchtungen, die bei der Einführung des Gewässerschutzgesetzes 1992 geäussert wurden. Damals rechneten Bund und Parlament mit einer Produktionsminderung von insgesamt rund 4000 GWh pro Jahr, was 12 Prozent der damaligen Produktionserwartung entsprach. (SDA/bk)