12:30 BAUBRANCHE

Ständerat will Bauen in lärmigem Gebiet erleichtern

Teaserbild-Quelle: Ben Kron

Der Ständerat will das Bauen in lärmbelasteten Gebieten lockern. So soll das Bauen in Gebieten mit überschrittenem Lärm-Immissionsgrenzwert künftig möglich sein, wenn Wohnungen über eine Komfortlüftung verfügen.

Rosengartenstrasse in Zürich

Quelle: Ben Kron

Blick auf die chronisch überlastete Rosengartenstrasse in der Stadt Zürich.

Eine Baubewilligung in Gebieten mit nicht eingehaltenen Lärm-Immissionsgrenzwerten soll auch erteilt werden können, wenn bei jeder Wohneinheit mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster verfügt, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind. Auch muss ein privat nutzbarer Aussenraum zur Verfügung stehen, bei dem die Immissionsgrenzwerte eingehalten sind.

Dafür hat sich der Ständerat am Donnerstag bei der Beratung von Änderungen des Umweltschutzgesetzes ausgesprochen. Grund für die Vorlage des Bundesrats ist ein Bundesgerichtsurteil, das laut Aussagen im Ständerat das Bauen oder Umbauen von Wohnungen in Siedlungen stark erschwert hat.

Anforderung nicht mehr sinnvoll

Bisher entscheiden Messungen bei offenem Fenster, ob eine Wohnung als zu starkem Lärm ausgesetzt gilt oder nicht. Das sagte Daniel Fässler (Mitte/AI), Sprecher der vorberatenden Ständeratskommission. Beim Bau von Minergie-Häusern sei diese Anforderung nicht mehr sinnvoll.

Eine links-grüne Minderheit scheiterte mit dem Antrag, den Passus mit der kontrollierten Wohnraumlüftung zu streichen. Sie wollte an der sogenannten Lüftungsfensterpraxis vieler Kantone festhalten. Gemeint ist, dass die Immissionsgrenzwerte an mindestens an einem zum Lüften geeignetem Fenster pro lärmempfindlichem Raum eingehalten werden müssen.

Gegen mehr Spielraum bei Tempo 50/30

Ebenfalls keine Chance hatte diese links-grüne Minderheit mit einem Antrag zu Anforderungen an Bauzonen, in denen die Lärm-Planungswerte nicht eingehalten werden können, also in denen den Personen in den Wohnungen zu viel Lärm droht. Diese Minderheit schlug vor, den Gemeinden betriebliche Massnahmen zur Immissionsbegrenzung zu erlauben.

Gemeint ist, dass die Gemeinden mehr Spielraum bei der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Strassen erhalten, wie Minderheitssprecherin Mathilde Crevoisier Crelier (SP/JU) ausführte. Diese links-grüne Mehrheit nahm damit ein Anliegen der Schweizerischen Städtekonferenz auf.

Letztere hatte vor der Ständeratsdebatte in einer Mitteilung geschrieben, im Kampf gegen den Lärm brauche es in erster Linie Massnahmen an der Quelle. Eine Temporeduktion von 50 auf 30 km/h auf Strassen sei «eine sehr grosse Erleichterung». Der Verband begrüsste aber grundsätzlich die Stossrichtung der Revision.

Der Hauseigentümerverband HEV Schweiz begrüsste den Entscheid zugunsten von «Komfortlüftungen», wie er mitteilte. Der Ständerat habe den Handlungsbedarf beim Bauen in lärmbelasteten Gebieten zugunsten der Siedlungsverdichtung erkannt.

Bereits am Mittwoch hatte sich der Ständerat gegen einen neuen Grenzwert für morgendlichen Fluglärm in der Lärmschutzverordnung ausgesprochen.

Spielplatz

Quelle: congerdesign, Pixabay, public-domain-ähnlich

Öffentliche Kinderspielplätze und Grünflächen, deren Böden belastet sind und auf denen regelmässig Kinder spielen, sollen der Pflicht zur Sanierung von belasteten Standorten unterstellt werden. (Symbolbild)

Belastete Spielplätze müssen saniert werden

Ein zweiter zentraler Bestandteil der Revisionsvorlage des Bundesrats sind mehrere Änderungen beim Umgang mit Altlasten. Der Ständerat beschloss, dass öffentliche Kinderspielplätze und Grünflächen, deren Böden mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind und auf denen regelmässig Kinder spielen, der Pflicht zur Sanierung von belasteten Standorten unterstellt werden.

Die Kosten für die Untersuchung und Sanierung von solchen Plätzen soll aber nicht der Inhaber des Platzes tragen, also etwa Gemeinden, sondern weiterhin prinzipiell der Verursacher der Probleme. Der Ständerat wollte auch nicht, dass die Kantone die Sanierung von privaten Plätzen finanziell unterstützen können.

Gelder aus Vasa-Altlasten-Fonds

Der Ständerat folgte der Meinung seiner vorberatenden Kommission, welche sagte, die Kantone könnten Kleinkinder auch durch eine Nutzungseinschränkung der betroffenen Standorte schützen. Es gehe um einen gewissen Handlungsspielraum für die Kantone.

Mit der Sanierungspflicht für Kinderspielplätze können diese Sanierungsvorhaben aber gemäss Aussagen im Ständerat auch von den Geldern des sogenannten Vasa-Altlasten-Fonds des Bundes profitieren.

Generell geht es dem Bundesrat mit diesem Teil der Revisionsvorlage darum, die Sanierung der mit Altlasten belasteten Gebiete in der Schweiz voranzutreiben. In der Gesamtabstimmung passierte der Gesetzesentwurf klar. Er geht nun an den Nationalrat. (sda/pb)

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