09:11 BAUBRANCHE

SMGV warnt vor unseriösen Anbietern von Maler- und Gipserarbeiten

Teaserbild-Quelle: Baublatt-Archiv

Der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmerverband (SMGV) mahnt vor unseriösen Anbietern, die illegal günstige Arbeiten anbieten. Diese werden meist unvollständig und unsauber ausgeführt. Opfer davon seien oft ältere Liegenschaftsbesitzer.

Silhouette von Bauarbeitern auf Gerüst

Quelle: Baublatt-Archiv

Bauarbeiter auf Gerüst. (Symbolbild)

Es klingelt an der Tür. Davor steht ein Handwerker, der günstige Maler- oder Gipserarbeiten anbietet. Die Gefahr sei gross, dass es sich hier um einen unseriösen Anbieter handle, der weder Qualität biete noch rechtliche Standards einhalte, wie der SMGV am Donnerstag mitteilt. Erst letzte Woche gab die Stadt Bern bekannt, einen Erfolg im Kampf gegen die «Schattenwirtschaft» erzielt zu haben.

Die Fremdenpolizei kam einer Bande auf die Schliche, die illegal günstige Maler- und andere Arbeiten angeboten hatte. Im konkreten Fall hatte ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen für ausländische Arbeitnehmende unvollständige Arbeitsverträge ausgestellt und die angebotenen Dienstleistungen zu Billigstpreisen verkauft, wie die Stadt mitteilte. Die Arbeiten wurden oft nur ungenügend erbracht und die Schlussabrechnung war um ein Mehrfaches höher als abgesprochen.

Nur ein Viertel der Arbeiten erledigt

Dies sei leider kein Einzelfall, wie der SMGV schreibt. Solche Fälle kämen gerade im Sommer und in Grenzregionen oft vor. Der Verband nennt ein Beispiel: Eine Hausbesitzerin aus der Nordwestschweiz erhielt eine Malerofferte über 1000 Franken für die Renovation der Garagentore, der Haustüre und für die Reinigung der Loggia. Nachdem der Maler einen Tag gearbeitet hatte, stellte er 750 Franken in Rechnung, die sofort zu bezahlen seien. Dabei war aber nur ein Viertel der Arbeiten erledigt.

Die Frau informierte schliesslich einen Malerunternehmer, der sich der Sache annahm. Die drei beteiligten Personen trafen sich daraufhin bei der Kundin und man einigte sich auf 250 Franken. Der Malerunternehmer stellte die Arbeiten fertig und stellte nach eigenen Recherchen dann aber fest, dass sein «Berufskollege» keine offiziell eingetragene Firma hatte, kürzlich Privatkonkurs angemeldet hatte und aus der Region weggezogen war.

Nach getaner Arbeit nicht mehr auffindbar

Solche sogenannten Laufbetriebe schaden den seriösen Unternehmen laut SMGV massiv, da diese keine vermeintlichen Dumpingpreise anbieten könnten. Auch die Sozialwerke leiden darunter, da meist keine Löhne offiziell abgerechnet werden und daher Abgaben an Arbeitslosenversicherung, Pensionskasse und AHV entfallen. Weiter würden Umweltgesetze nicht eingehalten. Möchte ein unzufriedener Liegenschaftsbesitzer zudem reklamieren, läuft er meist ins Leere: In der Regel seien diese «Firmen» nicht oder nicht mehr auffindbar.  

Laufbetriebe seien deshalb schwer zu fassen und würden meist auch den Behörden entkommen. Das beste Mittel, um sie an ihrer unseriösen Tätigkeit zu hindern, sei Aufmerksamkeit. Der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmer-Verband rate den Hauseigentümern deshalb, sich genau zu überlegen, wem sie den Auftrag für einen Gipser- oder Malerauftrag erteilen, und sich nicht von ungefragt gemachten Angeboten überrumpeln zu lassen.

Oft reiche bereits eine kurze Recherche im Internet, um zu sehen ob eine Firma seriös sei oder nicht. Typische Angebote von Laufbetrieben sind laut SMGV etwa die Renovation von Fassaden oder Fensterläden. Opfer seien zudem meist ältere Liegenschaftsbesitzer. (mgt/pb)

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