SBV lanciert Petition für faire Fristen bei Hitze auf Baustellen
Bauunternehmen sollen nicht für hitzebedingte Verzögerungen auf der Baustelle bestraft werden, weder Unternehmen noch Angestellte können Hitzeperioden beeinflussen. Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) fordert in einer Petition «faire und realistische Rahmenbedingungen bei Hitzeperioden».
«Wer bei gefährlicher Hitze weiterarbeitet, gefährdet die Gesundheit der Bauarbeitenden», heisst es in der Petition. Wer die Arbeit unterbreche, riskiere Mehrkosten und Vertragsstrafen. «Diese falschen Anreize müssen beseitigt werden.» Die Baumeister fordern deshalb schweizweite «faire und realistische Rahmenbedingungen». Lokale Übergangslösungen schliessen sie aus. Ihrer Ansicht nach werfen sie mehr Fragen aufwerfen, als dass die beantworten.
Bauherrschaften müssten Hitzetage und mögliche Baustopps vorausschauend einplanen und die entsprechenden Kosten übernehmen, heisst es im Petitionstext weiter. Die Grundlage dafür: die SIA 118. Sie regelt zwar auch den Umgang mit Verzögerungen und ausserdordentlichen Umständen, aber in der Praxis werden die entsprechenden Bestimmungen laut SBV häufig aus Verträgen gestrichen oder eingeschränkt. «Die Kosten und der Druck lasten somit vollständig auf den Bauunternehmen und den Bauarbeitenden, die gezwungen sind, bei extremer Hitze immer kürzere Fristen einzuhalten» schreibt der SBV in der Medienmitteilung zur Petition.
Motion fordert bereits Massnahmen bei Hitze
Aktuell ist im Parlament eine Motion hängig, die den Bundesrat beauftragen will, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit Natureinflüsse bei der Planung und Ausführung von Arbeiten gewährleisten können, ohne Konventionalstrafen zu riskieren. Unternehmen sollten bei extremer Hitze die Gesundheit und Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz durch das Einstellen der Arbeiten gewährleisten können, ohne Konventionalstrafen zu riskieren. Insbesondere Bauherren müssten Regeln vorsehen, die eine Anpassung der Fristen zuliessen, wenn die die Arbeit im Freien nicht mehr zumutbar und der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht mehr gewährleistet werden könne. Im Dezember 2024 hatte der Nationalrat die Motion angenommen. – Zudem fordert sie, dass keine Konventionalstrafen gegen Unternehmen verhängt werden können, wenn sie wegen hitzebedingter Arbeitsunterbrechungen in Verzug geraten.
Das Anliegen der Motion, die Gesundheit von Bauarbeitenden zu schützen, wird zwar von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) laut einer Mitteilung vom März vergangenen Jahres unterstützt. Die Kommission schliesst sich aber der Beurteilung des Bundesrats an, wonach alle erforderlichen Massnahmen mit dem Runden Tisch «Hitze auf dem Bau» der Sozialpartner bereits in die Wege geleitet worden sind. Sie ist zum Schluss gekommen, dass die Motion als obsolet abzulehnen sei. (mgt/sda/mai)
Weiterführende Informationen zur Motion: www.parlament.ch
Mehr zur Petition: https://baumeister.swiss