08:32 BAUBRANCHE

Kommission will missbräuchlichen Baueinsprachen Riegel schieben

Teaserbild-Quelle: Schauhi, Pixabay-Lizenz

Missbräuchliche Einsprachen gegen Bauprojekte sollen künftig Konsequenzen haben: Wer ohne schutzwürdiges Interesse Einspruch erhebt, soll bezahlen. Eine Parlamentskommission will damit etwas gegen die Wohnungsnot tun.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) stellt sich hinter zwei entsprechende Motionen aus dem Ständerat. Das teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. Die Bekämpfung von Wohnungsnot sei ein dringendes Anliegen von Parlament und Bundesrat, hiess es zum Entscheid.

Eine im Rahmen des Aktionsplans zur Wohnungsnot in Auftrag gegebene Studie des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) und des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) stufe Baueinsprachen als «bedeutendes Hindernis für den Wohnungsbau» ein, schrieb die Urek-N. Sie beantragt dem Nationalrat vor diesem Hintergrund, die Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wohnraum zu verbessern.

Die Vorstösse stammen von Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU). Der eine verlangt, schutzwürdige Interessen im Gesetz klarer zu definieren, die von Betroffenen gegen Bau- und Planungsprojekte geltend gemacht werden können. Einspracheberechtigt soll nur noch sein, wer durch ein Vorhaben direkt und besonders betroffen ist.

Missbräuchliche Einsprachen sanktionieren

Mit der zweiten Motion verlangt Gmür-Schönenberger die Schaffung gesetzlicher Grundlagen im Raumplanungsgesetz oder in anderen Bundesgesetzen, um missbräuchliche Einsprachen sanktionieren zu können. Wer eine Einsprache ohne schutzwürdiges Interesse respektive in erkennbar missbräuchlicher Absicht macht, soll bezahlen müssen.

Die Rede ist dabei von einer Übernahme der Kosten respektive von Schadenersatzleistungen. Das geltende Recht ermögliche es, Bau- und Entwicklungsprojekte mit geringfügigen oder vorgeschobenen Einsprachen über Jahre zu verzögern, schrieb Gmür-Schönenberger.

Der Bundesrat ist mit den Motionen ebenfalls einverstanden. Bevor er sie umsetzen kann, muss nun noch der Nationalrat zustimmen. (sda/mgt/pb)

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