09:03 BAUBRANCHE

Kampf am Friesenberg geht in die nächste Runde

Teaserbild-Quelle: Baugeschichtliches Archiv der Stadt Zürich

Die Stadt Zürich und die Familienheim-Genossenschaft wehren sich gegen den Erhalt der beiden ältesten Siedlungen der Genossenschaft im Friesenberg-Quartier vor Bundesgericht. Der Zürcher Heimatschutz fordert, die Siedlungen unter Schutz zu stellen.

Die Gartenstadtsiedlung der Familienheim-Genossenschaft Zürich um 1928

Quelle: Baugeschichtliches Archiv der Stadt Zürich

Die Gartenstadtsiedlung der Familienheim-Genossenschaft Zürich um 1928

Die beiden ältesten Siedlungen der Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ) im Friesenberg-Quartier sollen Neubauten weichen. Dagegen wehrt sich der Zürcher Heimatschutz (ZVH). Er erhob Rekurs gegen den Beschluss des Stadtrats, auf eine Unterschutzstellung der Häuser zu verzichten. Beim Zürcher Baurekursgericht blitzte der Heimatschutz ab, doch das Verwaltungsgericht als nächste Instanz hiess seine Beschwerde gut. Das öffentliche Interesse am Erhalt dieser einzigartigen Gründersiedlung sei höher zu gewichten als die Gesamtheit anderer privater und öffentlicher Interessen, befand das Gericht.

Entgegengesetzte Interessen

Den Entscheid des Verwaltungsgerichts wollen die FGZ und die Stadt nun vor dem Bundesgericht anfechten. Der Stadtrat habe nicht allein eine mögliche Schutzwürdigkeit zu beachten, sondern eine gesamthafte Abwägung aller betroffenen privaten und öffentlichen Interessen vorzunehmen, heisst es in einer Medienmitteilung. Dabei habe er insbesondere dem Auftrag aus übergeordneten Vorgaben des Bunds und des Kantons zur inneren Siedlungsentwicklung in den urbanen Räumen Rechnung zu tragen. Ebenso müsse er auf die Schaffung eines genügenden Anteils preisgünstigen Wohnraums achten.

"Angesichts der Tragweite des Urteils für die bauliche Erneuerung der FGZ will der Stadtrat deshalb, dass das Bundesgericht die Gewichtung der entgegengesetzten öffentlichen Interessen überprüft", heisst es in der Mitteilung. Die FGZ betont, eine denkmalgerechte Sanierung der beiden Siedlungen mit 144 Häusern und Wohnungen sei sehr kostspielig und führe in jedem Fall zu hohen Mieten. Die Verlierer einer Unterschutzstellung der beiden Siedlungen wären "die Menschen, die in der Stadt Zürich auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum sind".

500 bis 700 zusätzliche Wohneinheiten

Der Stadtrat hatte vor dem Hintergrund des "Masterplans FGZ" auf die Unterschutzstellung verzichtet, wie er weiter schreibt. Dieser Masterplan schaffe die Grundlage für die langfristige Erneuerung der FGZ-Siedlungen und ermögliche es der Genossenschaft, mehr preisgünstigen Wohnraum auf Basis der Kostenmiete zu erstellen. Bis 2050 sollen 500 bis 700 zusätzliche Wohneinheiten entstehen, so dass im Quartier neuer Wohnraum für 1400 bis 1900 Menschen geschaffen wird.(stg/mgt)

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