Hauseigentümer können sich einfacher gegen Besetzungen wehren
Künftig können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in der Schweiz einfacher gegen Besetzungen vorgehen: Heute Dienstag hat der Nationalrat die letzte Differenz zum Ständerat bei der entsprechenden Vorlage ausgeräumt.
Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 110 zu 72 Stimmen ohne Enthaltungen. Damit setze sich im Rat eine Mehrheit aus SVP, FDP und Mitte durch. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.
Im Wesentlichen sieht die Vorlage zwei Änderungen des Zivilgesetzbuches vor: Zum einen dürfen Hauseigentümer Besetzer künftig innert angemessener Frist, nachdem sie von einer Besetzung erfahren haben, diese selbst vertreiben. Nach geltendem Recht ist solche Selbsthilfe nur zulässig, wenn sie sofort erfolgt. Zum anderen können Hauseigentümerinnen und -eigentümer neu rascher eine Zwangsräumung des Grundstücks erwirken. Im Fokus stehen laut Parlamentsunterlagen insbesondere Fälle, in denen Zahl und Identität der Besetzerinnen und Besetzer unbekannt ist.
Linke kritisierte dass mit der Vorlage Hauseigentümer ein ungerechtgertigtes Privileg erhalten
Christian Dandrès (SP/GE) bekräftigte in der Debatte die grundsätzliche Kritik der Linken an der Vorlage. Sie sei unnötig und schaffe für Hauseigentümer ein ungerechtfertigtes Privileg. Dies, weil deren Handeln von gerichtlicher Kontrolle ausgenommen werde. Eigentümer könnten auch dann Fakten schaffen, wenn sich jemand rechtmässig in einer Wohnung befinde - einfach, indem sie nach einer Räumung eine Wohnung neu vermieteten.
Der Nationalrat hatte am Dienstag nur noch über einen untergeordneten Punkt zu entscheiden. Dabei ging es um Fälle, in denen ein Gericht eine Räumung für vorzeitig vollstreckbar erklärt. Eine Minderheit um Dandrès wollte diese Möglichkeit ganz aus dem Gesetz streichen, setzte sich damit aber nicht durch. (sda/mai)