13:51 BAUBRANCHE

Gericht pfeift Stadt Zürich wegen Velowegen am Neumühlequai zurück

Teaserbild-Quelle: athree23, Pixabay_lizenz

Der eigenmächtige Abbau von zwei Autospuren zugunsten von Velowegen am Neumühlequai und in der Walchestrasse in Zürich missachtete Rechtsgrundlagen und war gefährlich. Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Stadt Zürich abgewiesen und bestätigt, dass das Durchgreifen des Kantons gerechtfertigt war.

Die Einführung des umstrittenen Verkehrsregimes habe zu erheblichen Rückstaus auf dem Neumühlequai, der Walchestrasse und im Milchbuck- und Schöneichtunnel geführt, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. Auch habe es die Aus- und Durchfahrt der Rettungsfahrzeuge und den öffentlichen Verkehr behindert und die Verkehrsteilnehmenden in den Strassentunnels einer stark erhöhten Gefährdung ausgesetzt.

Die Stadt Zürich habe diese Gefährdungssituation vor der Umsetzung nicht hinreichend abgeklärt und geltende Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten missachtet. Damit schuf die Stadt gemäss Verwaltungsgericht einen Missstand, der ein aufsichtsrechtliches Einschreiten des Kantons nicht nur rechtfertigt, sondern vielmehr «als geboten erscheinen lässt».

Der Regierungsrat nehme zur Kenntnis, dass das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Stadt vollumfänglich abgewiesen und das aufsichtsrechtliche Vorgehen des Kantons bestätigt habe, wird Regierungsrätin Carmen Walker Späh (FDP) in einer Medienmitteilung des Kantons zitiert. Die Verkehrslage sei und bleibe damit normalisiert.

Das Urteil kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Baustelle am HB ist Auslöser

Auslöser für den ganzen Streit ist die Baustelle am Zürcher HB. Die Unterführung beim Bahnhofquai ist derzeit für Velos gesperrt, was einige jedoch nicht davon abhielt, dennoch diesen Weg zu wählen. Die Stadt signalisierte deshalb – ohne das Einverständnis des Kantons – einen Veloweg dem Neumühlequai entlang und in der Walchestrasse.

Der Kanton liess diese jedoch über Nacht entfernen. Er ist der Ansicht, dass die Stadt nicht berechtigt ist, in Eigenregie Signalisationen anzubringen, auch wenn diese nur temporär sind. Die Stadt, die um die Sicherheit der Velofahrenden fürchtet, reichte daraufhin Rekurs beim Verwaltungsgericht ein. (sda)

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