12:05 BAUBRANCHE

Einsprachen und Rekurse sind Hauptverhinderer von Wohnbauprojekten

Teaserbild-Quelle: inproperstyle, Pixabay-Lizenz

Bauherrschaften von Wohnbauprojekten brauchen in der Schweiz Nerven: Kommt es zu Verzögerungen oder können sie am Ende gar nicht realisiert werden, sind in erster Linie Einsprachen und Rekurse schuld. Diesen Schluss zieht eine Studie, die von von Zimraum, einem ein sozialwissenschaftlichen Planungs- und Entwicklungsbüro, und verschiedenen Fachleuten im Auftrag des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) und des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO) erstellt worden ist.

Für die Studie rund 440 Personen aus den Bereichen Bauherrschaft, Entwicklung, Architektur sowie Juristinnen und Juristen aus Anwaltskanzleien, der Verwaltung, Hochschulen und Gerichten befragt worden: Rund 60 Prozent erachten Einsprachen als eine grosse Hürde bei der Umsetzung von Wohnbauprojekten, für 61 Prozent stellen Rekurse und für 37 Prozent raumplanerische Vorgaben ein Hindernis dar.

Missbräuchliche Einsprachen und Rekurse

Am meisten Sorgen bereiten den Befragten missbräuchliche Einsprachen und Rekurse. Und das Gros der Wohnungsproduzenten rechnet gemäss der Studie damit, dass sie mit Einsprachen oder Rekursen konfrontiert werden.  Die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer gehen mehrheitlich darin einig, dass Planungs- und Bewilligungsprozesse rascher und effizienter durchgeführt und besser vor missbräuchlichen oder opportunistischen Einsprachen und Rekursen geschützt werden müssen. Es gebe ein etabliertes und erprobtes Repertoire an Streitthemen und Forderungen, mit denen Wohnbauprojekte verzögert oder verhindert werden könnten, schreiben die Autoren dazu. Laut den Befragten ist es heute zu einfach, Wohnbauprojekte über Rechtsmittel zu verhindern oder zu verzögern.  Diese Entwicklung bekommt auch zu spüren, wer auf Wohnungssuche ist: 80 Prozent der befragten Wohnbauproduzenten gäben an, dass Einsprachen und Rekurse dazu führten, dass die Wohnungen später auf den Markt kämen, schreibt das ARE in seiner Medienmitteilung. Und 71 Prozent sagten, dass die Wohnungen teurer werden.

Allerdings hemmen laut Studie nicht nur Rechtsmittel, sondern auch Planungsprozesse den Wohnbau. Dazu heisst es in der Studie: «Um die Wohnraumversorgung sicherzustellen, bräuchte es neben zusätzlichen Ressourcen für die Bearbeitung von Rechtsmittelverfahren auch wachstums- und verdichtungsfreundliche Reformen, die das öffentliche Interesse an der Innenverdichtung stärken.»

Keine aufschiebende Wirkung für Beschwerden im Baurecht

Zur Entschärfung der Situation oder vielmehr um die Planungs- und Bewilligungsprozesse zu beschleunigen empfehlen die Studienautoren Bund, Kantonen und Gemeinden unterschiedliche Massnahmen. Eine davon:  Den Kreis der Rechtsmittelberechtigten begrenzen. Legitimiert wären nicht mehr alle, die in einem bestimmten Umfeld des Projektes wohnen, sondern nur noch, diejenigen, welche direkt und besonders betroffen wären. Zudem sollten die zulässigen Rügen laut den Autoren auf konkrete, individuelle Interessen beschränkt bleiben.

Des Weiteren wird in der Studie dazu geraten, dass Beschwerden im Baurecht grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung erhalten sowie die Rekursinstanzen reduziert und die Koordination zwischen Behörden, die sich mit der Baubewilligung befassen, verbessert wird. Es könnten Verfahrensabläufe gestrafft und Fristen für die Rechtsmittelinstanzen gesetzt werden. 

Die Studie ist Teil des Aktionsplans Wohnungsknappheit. Das ARE und das BWO wollen nun die Empfehlungen nun zuhanden des Departementd für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und des Departements für  Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) prüfen. Zuletzt entscheidet der Bundesrat, welche von ihnen umgesetzt oder zur Umsetzung empfohlen werden. (mai/mgt)

Download der Studie und zu weitere nformationen zum Thema auf  https://www.are.admin.ch

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