Eigenmietwert steuerfrei ab 2029
Ab dem Steuerjahr 2029 muss der Eigenmietwert auf selbst genutztem Wohneigentum nicht mehr versteuert werden. Die Forderung der Gebirgskantone nach einer Abschaffung nicht vor 2030 hat der Bundesrat abgelehnt..
Ab dem Steuerjahr 2029 muss der Eigenmietwert auf selbst genutztem Wohneigentum nicht mehr versteuert werden. Dies entschied der Bundesrat. Die Forderung der Gebirgskantone nach einer Abschaffung nicht vor 2030 wird damit nicht erfüllt. Vor einem Jahr war das Verdikt an der Urne klar: Das Stimmvolk sprach 57,7 Prozent Ja-Stimmen für eine Reform der Wohneigentumsbesteuerung aus. Nun hat der Bundesrat Klarheit über die Inkraftsetzung der Änderung geschaffen. Nach einer Konsultation der Finanzdirektorenkonferenz der Kantone beschliesst die Landesregierung, dass der Eigenmietwert auf selbst genutztem Wohneigentum ab 2029 nicht mehr versteuert werden. So erhalten die Kantone genügend Zeit erhalten, um sich auf die Umstellung vorzubereiten.
Nach einer Konsultation der Finanzdirektorenkonferenz der Kantone beschliesst die Landesregierung, dass der Eigenmietwert auf selbst genutztem Wohneigentum ab 2029 nicht mehr versteuert werden. So erhalten die Kantone genügend Zeit erhalten, um sich auf die Umstellung vorzubereiten.
Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone wollte die Abschaffung nicht vor Anfang 2030. Grund: Die Tourismuskantone haben durch die Gesetzesänderung die höchsten Mindereinnahmen, dies zu kompensieren gilt. Zwar könnten diese Kantone eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften erheben, doch deren Einführung ist nach Ansicht der Gebirgskantone rechtlich und politisch wesentlich komplexer als im Abstimmungskampf verkündet. Ihr Wunsch, die Änderung erst ein Jahr später in Kraft zu setzen, fand aber beim Bundesrat kein Gehör. (SDA/bk)