Neue Lärmschutz-Verordnung in Kraft
Die neue Lärmschutz-Verordnung des Bundes ist in Kraft. Sie soll vor allem die lärmrechtlichen Kriterien für Baubewilligungen klären und damit auch die Rechtsgrundlagen für die Bewilligung von Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten schaffen.
Quelle: Ben Kron
Gemäss der Verordnung können Gemeinden dann eine Baubewilligung erteilen, wenn die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nicht mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist.
Per 1. April ist die neue Lärmschutz-Verordnung in Kraft getreten. Die neuen Regelungen im Rahmen der Änderungen des Umweltschutzgesetzes präzisieren insbesondere die lärmrechtlichen Kriterien für Baubewilligungen. Damit sollen klare Rechtsgrundlagen für Bauzonen in lärmbelasteten Gebieten geschaffen werden. Der Bund will so die Siedlungsentwicklung fördern und besser mit dem Lärmschutz koordinieren.
So können Gemeinden können neu unter bestimmten Voraussetzungen auch dann eine Baubewilligung erteilen, wenn in lärmbelasteten Gebieten die Einhaltung der Lärmgrenzwerte nicht mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist. Beispielsweise, mit dem Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung.
Neu sind unter bestimmten Voraussetzungen zudem Ausnahmen möglich, um Bauzonen auszuscheiden oder anzupassen. Dazu müssen die Ausgestaltung der Freiräume und die Wohnqualität berücksichtigt werden. (SDA/bk)
Auch Pyroverbot in Kraft
Ab 1. April gilt auch in der gesamten Schweiz ein Verbot für das Zünden von Pyros in öffentlich zugänglichen Räumen. Das hat ein Organ des Konkordats der Baudirektorinnen und -direktoren aller 26 Kantone beschlossen. Das Verbot gilt als Sofortmassnahme nach Crans-Montana bis zum Inkrafttreten der geplanten Totalrevision der Brandschutzvorschriften.