Eigenmietwert im Kanton Zürich: Parlament schafft Härtefallregelung
Kurz vor der eidgenössischen Abstimmung über den Eigenmietwert hat das Zürcher Kantonsparlament noch eine Härtefallregelung in dieser Sache beschlossen. Ob es sie tatsächlich braucht, hängt vom kommenden Abstimmungswochenende ab.
Der Auslöser für die Härtefallklausel ist, dass die Zürcher Steuerbehörden alle Liegenschaften neu einschätzt: Weil die letzte Bewertung schon länger zurück liegt – letztmals fand sie 2009 statt- droht vielen Hauseigentümerinnen und -eigentümern ab 2026 einen um einiges höheren Eigenmietwert. Das ist schon jetzt klar. Das Nachsehen haben beispielsweise Rentnerinnen und Rentner, die schon lange Wohneigentum gekauft und die Hypotheken abbezahlt haben. Wohnen sie in einem Quartier oder einer Region, die sich in den letzten Jahren gentrifiziert hat, dürften manche die wegen des stark gestiegenen Eigenmietwerts die damit deutlich höhere Steuerrechnung nicht mehr bezahlen können. In derartigen Fällen soll die Härtefallklausel zum Zug kommen, oder vielmehr ein Steuerrabatt.
Bisher existierende Härtefallklausel musste abgeschafft werden
Neu ist die Härtefallklausel im Kanton Zürich eigentlich nicht; Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) hatte die bisher existierende Härtefallklausel abschaffen müssen, weil das Bundesgericht zum Schluss gekommen war, dass die gesetzliche Grundlage dafür fehle. Dies wird mit der aktuellen Härtefallregelung nun nachgeholt. Eine längerfristige Sache wird diese jedoch nur, wenn die Stimmberechtigten kommendes Wochenende Nein zur Abschaffung des Eigenmietwert auf eidgenössischer Ebene sagen. Schaffen die Stimmberechtigten diese Steuer hingegen ab, braucht Zürich auch keine Härtefallregelung für Seniorinnen und Senioren mit tiefem Einkommen mehr. Dann ist die Regelung lediglich so lange in Kraft, bis das System geändert ist, was 2027 oder 2028 der Fall sein dürfte. Danach ist dieser Steuerrabatt hinfällig, weil es in der Schweiz dann ohnehin keinen Eigenmietwert mehr gibt.
Grüne, AL und EVP kritisierten Härtefallregelung
Kritik an der vorliegenden Härtefallregelung kam heute Montag seitens der Grünen,der AL und der EVP: Sie störten sich vor allem daran, dass Nachkommen den Steuerrabatt nicht zurückzahlen sollen. Ein Haus zu erben, sei heute wie ein Lotto-Sechser, sagte Florian Heer (Grüne, Winterthur). Den Rabatt zurückzuzahlen, tue niemandem weh. Und Immobilien-Experte Donato Scognamiglio (EVP, Freienstein-Teufen) war zwar grundsätzlich für eine Härtefallregelung, forderte aber ebenfalls eine Rückzahlung. Diese Leute seien ja durchaus vermögend, nur nicht liquide. Das Geld sei parkiert, aber irgendwann sei es ja wieder da. Dieser Ansicht waren auch Teile der GLP-Fraktion.
Bürgerliche und SP sagten Nein zum Antrag auf Rückzahlung
Der Antrag auf Rückzahlung wurde jedoch von den Bürgerlichen und der SP mit 117 zu 48 Stimmen versenkt. Nun geht Vorlage in die Redaktionskommission, die Schlussabstimmung findet in einigen Wochen statt. Um wie viel Geld es dabei ganz konkret geht, ist schwierig zu quantifizieren. Je nach Parteizugehörigkeit bezifferten Parlamentarierinnen und Parlamentarier die Höhe des Rabatts auf zwischen 30 und rund 100 Franken pro Monat. Es geht also nicht um happige Millionenbeträge - nur schon, weil die Regelung eine Ausnahme bleiben soll. (mai/sda)