Bundesrat will mit verlängerter Kurzarbeit hohen US-Zöllen begegnen
Die im Parlament seit Donald Trumps Zollhammer verstärkt diskutierte Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate stösst im Bundesrat auf Anklang. Das bewährte Instrument soll ausgedehnt werden. Das schreibt die Landesregierung in ihrer heute Mittwoch publizierten Stellungnahme zum Bericht der beiden zuständigen Parlamentskommissionen. Sie wollen die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeit ausweiten.
Bereits im vergangenen Jahr wurde das Regime wegen der schwierigen konjunkturellen Lage von 12 auf 18 Monate verlängert. Seit diesem Frühjahr wird auch der Handelskonflikt mit den USA als "wirtschaftlicher Härtefall" anerkannt. Das Ja des Bundesrats zu einer weiteren Erstreckung der Kurzarbeit war erwartet worden. Wirtschaftsminister Guy Parmelin hatte Anfang August gesagt, dass die Landesregierung offen dafür sei. Nun bestätigte der Bundesrat, dass er als Reaktion auf die US-Zusatzzölle auf Kurzarbeit setzt und die Gesetzgebung im dringlichen Verfahren befürwortet. In der kommenden Woche beginnenden Herbstsession werden die eidgenössischen Räte darüber entscheiden.
Gefährdete Arbeitsplätze in der Exportindustrie schützen
Um gefährdete Arbeitsplätze in der Exportindustrie zu sichern und Zeit zu gewinnen, seien rasche und gezielte Massnahmen wie die Erhöhung der maximalen Bezugsdauer von Kurzarbeit auf 24 Monate nötig, argumentieren die Befürwortenden. Die Massnahme solle den Betrieben mehr Planungssicherheit geben. Gegen die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung war zuletzt insbesondere die SVP. Sie verwies dabei auf den Fachkräftemangel. Laut dem Bund erfolgt bereits seit Montag die Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung primär online. Dies soll die Unternehmen entlasten und die Auszahlung beschleunigen. Den Unternehmen steht dafür der digitale Service der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung.
Neben seiner Unterstützung zu der verlängerten Kurzarbeitsentschädigung hat der Bundesrat in den letzten Wochen weitere Massnahmen angekündigt. So möchte er angesichts der wirtschaftlich unsicheren Zeiten Unternehmen regulatorisch entlasten. Bei noch nicht abgeschlossenen Vorhaben, die hohe Kosten auslösen, lässt der Bundesrat untersuchen, ob sie verschoben werden könnten.
Ein eigentliches Konjunkturprogramm hält die Landesregierung derzeit allerdings für nicht nötig: Gesamtwirtschaftlich sei zwar ein deutlich unterdurchschnittliches Wachstum zu erwarten, ein gesamtwirtschaftlicher Einbruch wie etwa in der Corona-Pandemie sei jedoch nicht absehbar, hiess es am Mittwoch erneut. Die Unsicherheit bleibe allerdings gross. Daher behält sich der Bundesrat nach eigenen Angaben vor, bei Bedarf zusätzliche Massnahmen zu prüfen und umzusetzen.
Zirka 10% aller Schweizer Warenexporte von Trumps Zöllen betroffen
Rund zehn Prozent aller Schweizer Warenexporte sind laut dem Bund derzeit von den US-Zusatzzöllen betroffen, besonders die Tech-Industrie leidet. Laut einer Umfrage des Branchenverbands Swissmem ziehen derzeit viele Firmen Restrukturierungen und Stellenabbau, Verlagerungen in die EU, die Einführung von Kurzarbeit oder die Verlagerung in die USA in Betracht. "Für den Bundesrat ist es zentral, die Unternehmen in diesem Prozess bestmöglich zu unterstützen", hiess es in der Mitteilung vom Mittwoch weiter. Jüngst abgeschlossene und modernisierte Freihandelsabkommen wie etwa mit Indien trügen dazu bei, neue Absatzmärkte zu erschliessen und die Abhängigkeit von einzelnen Regionen zu reduzieren.
Auch Switzerland Global Enterprise (S-GE), die von Bund und Kantonen beauftragte private Beratungs- und Plattform-Organisation für Exportförderung und Standortpromotion, unterstützt Unternehmen bei der Erschliessung alternativer Absatzmärkte, wie der Bundesrat schrieb. Zudem könnten Betriebe mit der Exportrisikoversicherung (Serv) wirtschaftliche Risiken absichern, die durch die Zusatzzölle respektive bei der Erschliessung neuer Märkte entstehen. (sda/mai)