13:19 BAUBRANCHE

Bundesrat unterstützt CO2-Grenzausgleich für Zementimporte grundsätzlich

Teaserbild-Quelle: Rawpixel, gemeinfrei

Der Bundesrat unterstützt den geplanten CO2-Grenzausgleich auf Zementimporte grundsätzlich, will ihn aber erst greifen lassen, wenn die Importe aus Drittstaaten deutlich ansteigen. Das geht aus seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Urek-N hervor.

Zementwerk

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Zementimporteure sollen künftig eine Abgabe auf die bei der Herstellung verursachten Emissionen bezahlen – sofern im Produktionsland keine oder eine tiefere CO2-Bepreisung besteht.

Anmerkung

Die Urek-N hatte ihren Gesetzesentwurf Ende August verabschiedet – wie Zustimmung und Kritik in der vorangegangenen Vernehmlassung ausfielen, hat das Baublatt hier eingeordnet.

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, dem Entwurf der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (Urek-N) zuzustimmen. Er beurteilt den Vorschlag grundsätzlich als geeignet, um eine Verlagerung der Zementproduktion und ihrer Emissionen in Drittstaaten zu verhindern und der Industrie Investitionssicherheit zu verschaffen.

Gleichzeitig sieht er aber erhebliche aussenwirtschaftliche Risiken: Ein Grenzausgleichsmechanismus schaffe ein neues Handelshemmnis und sende ein negatives Signal, das mit der Schweizer Politik der wirtschaftlichen Offenheit – etwa dem jüngsten Industriezollabbau und dem Abschluss von Freihandelsabkommen – nur schwer vereinbar sei, heisst es in der Stellungnahme.

Unsicheres Umfeld um CBAM

Der Bundesrat verweist dabei auf das unsichere internationale Umfeld rund um den EU-CBAM («Carbon Border Adjustment Mechanism»): Seit Anfang 2026 müssen Importeure in der EU für Zement, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom und Wasserstoff aus Drittstaaten einen CO2-Preis entrichten. Anfang Oktober hätten die USA eine Überprüfung dieses Systems eingeleitet, bei der WTO laufe ein Streitbeilegungsverfahren dagegen, und Entwicklungsländer stünden einem CBAM grundsätzlich kritisch gegenüber.

Deshalb empfiehlt der Bundesrat, einen sogenannten Auslösemechanismus ins Gesetz aufzunehmen: Die Abgabepflicht soll erst entstehen, wenn ab Inkrafttreten des Gesetzes eine bestimmte Importmenge überschritten wird. Den Schwellenwert will er in Zusammenarbeit mit der Branche und auf Verordnungsstufe festlegen – als Beispiel nennt er einen Bereich von 10'000 bis 40'000 Tonnen.

Aktuell kein Importdruck

Der Bundesrat stützt sich bei seiner Haltung auch auf eine von der Urek-N in Auftrag gegebene Volkswirtschaftliche Beurteilung. Laut dieser deckte die Schweizer Zementproduktion 2023 rund 85 Prozent der heimischen Nachfrage. Die restlichen 15 Prozent stammten fast vollständig aus der EU – der Anteil der Importe aus Drittstaaten lag bei lediglich 0,04 Prozent. Gemäss Bundesrat bestehen derzeit keine Anzeichen für Produktionsverlagerungen oder einen steigenden Importdruck.

Gemäss der Beurteilung ist ein Grenzausgleich für den Zementsektor bis 2029 lediglich wünschenswert, aber nicht notwendig. Zwischen 2030 und 2035 dürfte er jedoch an Bedeutung gewinnen und sich langfristig als notwendige – wenn auch nicht ausreichende – Voraussetzung für den Erhalt der Zementproduktion in der Schweiz erweisen, sofern Drittstaaten keine vergleichbare CO2-Bepreisung einführen.

Hintergrund ist das Emissionshandelssystem: Der Anteil kostenlos zugeteilter Emissionsrechte wird bis 2034 schrittweise auf null gesenkt, womit die Zementproduktion in der Schweiz deutlich teurer wird. Nach dem Wegfall der Gratiszuteilung rechnet die Beurteilung mit Preisen von 120 bis 180 Franken pro Tonne CO2 – die Kosten der Klinkerproduktion könnten dadurch um 125 bis 185 Prozent steigen.

Insgesamt beurteilt der Bundesrat den aktuellen Handlungsbedarf zurückhaltender als die Kommission, anerkennt aber, dass die Dekarbonisierung der Zementindustrie langfristige Investitionen und damit verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen erfordert.

Minderheitsantrag gestützt

Über den Auslösemechanismus hinaus unterstützt der Bundesrat einen Minderheitsantrag aus der Kommission: Entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Emissionshandelssystem, soll der Bundesrat dem Parlament die Aufhebung des Gesetzes beantragen müssen.Zwingend nötig sei die Bestimmung zwar nicht, aufgrund der engen Verknüpfung mit dem Emissionshandel erachtet sie der Bundesrat aber für folgerichtig.

Eine Ausdehnung des Grenzausgleichs auf weitere Sektoren nach EU-Vorbild lehnt der Bundesrat dagegen ab – und hält damit an der Haltung fest, die er bereits 2023 in einem Bericht zu CO2-Grenzausgleichsmechanismen vertreten hatte. Eine solche Ausdehnung wäre aus seiner Sicht mit erheblichen regulatorischen, handelspolitischen und administrativen Herausforderungen verbunden.

Als Nächstes wird sich der Nationalrat mit der Vorlage befassen, danach geht sie an den Ständerat. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. (pb/mgt)

Zur ausführlichen Stellungnahme des Bundesrats: admin.ch

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