Thurgau legt Richtplanänderung für Entwicklungsschwerpunkte auf
Der Kanton Thurgau will gezielt wirtschaftliche Entwicklungsschwerpunkte (ESP) fördern. Der Regierungsrat schickt die entsprechende Richtplanänderung in die öffentliche Mitwirkung, wie er am Montag mitteilte.
Mit der Anpassung des Richtplans sollen die Grundlagen geschaffen werden, um geeignete Standorte für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen an zentralen Lagen weiterzuentwickeln. Der Regierungsrat hatte das Konzept zu den Entwicklungsschwerpunkten im Juni 2026 genehmigt. Dessen wesentliche Inhalte sollen nun in den kantonalen Richtplan überführt werden.
Das Konzept unterscheidet dabei zwischen Standorten mit hoher Arbeitsplatzdichte, die gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sind, sowie güter- und produktionsintensiven Arealen für Industrie und Gewerbe mit guter Strassenanbindung. Ob sich ein Standort eignet und ob ihm kantonale oder regionale Bedeutung zukommt, hängt unter anderem von Lage, Erschliessungsqualität und Entwicklungspotenzial ab.
Öffentliche Auflage bis Ende Januar 2027
Kantonal bedeutsame Schwerpunkte werden künftig direkt in der Richtplankarte ausgewiesen, während regionale Standorte in den regionalen und kommunalen Planungen verankert werden. Die Planung erfolgt jeweils gemeinsam durch Kanton, Gemeinden und Beteiligte über eine Planungsvereinbarung, in der Ziele und Zuständigkeiten festgehalten werden.
Die Unterlagen zur Richtplanänderung liegen bis am 29. Januar 2027 im Amt für Raumentwicklung in Frauenfeld auf und sind online einsehbar. Anschliessend muss die Vorlage noch vom Grossen Rat und vom Bundesrat genehmigt werden. (sda/mgt/pb)