CO2-Abgabe auf Zementimporte: Zustimmung und Kritik im Überblick
Zementimporte sollen künftig mit einer CO2-Abgabe belegt werden. Ein Überblick über die Hintergründe der Urek-N-Vorlage, die Reaktionen aus der Vernehmlassung sowie Einschätzungen von Cemsuisse und dem SBV.
Quelle: Rawpixel, gemeinfrei
Zementimporteure sollen künftig eine Abgabe auf die bei der Herstellung verursachten Emissionen bezahlen – sofern im Produktionsland keine oder eine tiefere CO2-Bepreisung besteht.
In Kürze
- Zementimporte sollen künftig mit einer CO2-Abgabe belegt werden, wenn im Produktionsland keine oder eine tiefere CO2-Bepreisung gilt.
- Mit dem Grenzausgleich will die Urek-N verhindern, dass sich die Zementproduktion und ihre Emissionen ins Ausland verlagern.
- Die Vorlage stiess in der Vernehmlassung auf breite, aber nicht ungeteilte Zustimmung: 34 von 60 Stellungnahmen sprachen sich explizit dafür aus, drei lehnten sie ab.
- Am 31. August hat die Kommission den Gesetzesentwurf mit 14 zu 10 Stimmen verabschiedet.
- Was Cemsuisse dazu sagt – der Verband der Schweizerischen Cementindustrie unterstützt die Vorlage.
- Was der SBV dazu sagt – der Schweizerische Baumeisterverband lehnt sie ab.
Die Vorlage geht auf eine parlamentarische Initiative von
Franziska Ryser (Grüne) zurück, mit der die Nationalrätin eine
Grenzausgleichsabgabe auf ein breites Spektrum CO2-intensiver Güter forderte –
von Mineralien und Metallen über Erdöl und chemische Produkte bis zu Holz,
Papier und Textilien. Als Begründung für die Initiative nannte Ryser, dass 65
Prozent des Treibhausgas-Fussabdrucks der Schweiz im Ausland anfielen. Da nicht
alle Staaten vergleichbare CO2-Abgaben kennen würden und Produktionen in
Ländern ohne ökologische Mindeststandards zu günstigeren Preisen angeboten
werden könnten, entstünden für Schweizer Produzenten Wettbewerbsnachteile. Im
Rahmen dieser Initiative hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie
des Nationalrats (Urek-N) einen Vorentwurf für ein neues Gesetz erarbeitet, mit
dem eine CO2-Grenzausgleichsabgabe auf Zementimporte eingeführt werden soll.
Wie die Kommission zur Eröffnung der Vernehmlassung
mitteilte, sieht sie in der Zementproduktion ein besonders hohes
Verlagerungsrisiko und hat deshalb spezifisch für diesen Sektor ein
flankierendes Instrument entwickelt. Mit der Abgabe soll verhindert werden,
dass sich die Zementproduktion und die damit verbundenen Emissionen ins Ausland
verlagern – ein Vorgang, der als «Carbon Leakage» bezeichnet wird. Die Grenzausgleichsabgabe
soll sicherstellen, dass für sämtlichen in der Schweiz verwendeten Zement
derselbe CO2-Preis gilt, unabhängig davon, ob er im Inland produziert oder
importiert wurde. Vom Geltungsbereich ausgenommen sind Waren mit Ursprung in Staaten,
deren Emissionshandelssystem mit jenem der Schweiz verknüpft ist – aktuell die
EU-Staaten sowie EFTA-Mitglieder Norwegen, Island und Liechtenstein. Der
Bundesrat kann weitere Staaten ausnehmen, sofern dort vergleichbare Regelungen
gelten. Dies soll verhindern, dass für Importe aus Ländern mit gleichwertigen
Klimaschutzvorgaben eine zusätzliche Abgabe erhoben wird.
Die Kommission erachtet den Ausgleich im Zementsektor als
notwendig, da es für Schweizer Produzenten in den kommenden Jahren teurer wird,
CO2 auszustossen – bedingt durch die Weiterentwicklung des Schweizer
Emissionshandelssystems (EHS) im Gleichschritt mit jenem der EU. Die EU hat zur
Abfederung ähnlicher Kostenfolgen bereits einen eigenen Grenzausgleich
eingeführt, den sogenannten «Carbon Border Adjustment Mechanism» (CBAM), der
unter anderem auch Zementimporte betrifft.
Zustimmung, aber auch Kritik
Die Urek-N hatte den Vorentwurf für das neue Gesetz im
Oktober 2025 verabschiedet und ihn im November in die Vernehmlassung geschickt.
Diese wurde im vergangenen Februar abgeschlossen. Laut dem Ergebnisbericht des
Bundesamts für Umwelt (Bafu) gingen von den insgesamt 201 angeschriebenen Adressaten
60 Stellungnahmen ein. Davon stimmten 34 der Vorlage explizit zu, 17 sprachen
sich grundsätzlich dafür aus, verbanden ihre Zustimmung aber mit Vorbehalten,
sechs machten keine klare Angabe und drei lehnten die Vorlage ab.
Wie aus dem Bericht hervorgeht, stimmten die meisten Kantone
sowie die Konferenz der Umweltämter der Schweiz (KVU) der Vorlage zu. Auch der
Dachverband der Schweizer Bauwirtschaft (Bauenschweiz), Baustoff Kreislauf
Schweiz, der Verband der Schweizerischen Cementindustrie (Cemsuisse) sowie der
Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) sprachen sich für die
Vorlage aus. Sie betonten in ihren Stellungnahmen insbesondere die Sicherung
fairer Wettbewerbsbedingungen sowie die Bedeutung für die inländische
Wertschöpfung und Versorgungssicherheit. Wie Cemsuisse auf Anfrage des
Baublatts ausführt, wäre eine stabile Versorgung der Schweiz mit ihrem
wichtigsten Baustoff ohne den Grenzausgleich gefährdet (siehe Kasten «Die Folgen für unsere Industrie wären fatal»).
Ablehnend äusserten sich der Schweizerische
Baumeisterverband (SBV) und die Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz
(IHZ) sowie von den Parteien die SVP. Der SBV argumentierte, die Schweiz decke
den Grossteil ihres Zementbedarfs selbst und Importe aus Nicht-EU-Staaten seien
gering. Eine Grenzausgleichsabgabe ist aus Sicht des Verbands deshalb
unverhältnismässig, da sie die Baukosten erhöhen und Bürokratie schaffen würde.
Wie der SBV seine Haltung begründet und welchen Weg er stattdessen vorschlägt,
hat er gegenüber dem Baublatt erläutert (siehe Kasten «Das Kernproblem ist die mangelnde Planungssicherheit»).
Diskussionen um den Geltungsbereich
In der Vernehmlassung für Diskussionen sorgte der genaue Geltungsbereich der Vorlage. So setzte sich Cemsuisse etwa dafür ein, dass Kaolin – ein für die Produktion CO2-armer Zemente wichtiger Rohstoff – im Geltungsbereich bleibt. Economiesuisse und die IHZ forderten hingegen, Kaolin aus dem Geltungsbereich zu streichen, da eine Aufnahme unbeabsichtigte Auswirkungen auf branchenfremde Importe haben könnte.
Auch Bauenschweiz brachte in der Vernehmlassung Anpassungswünsche ein: Der Verband forderte etwa, dass der Bundesrat eine Bagatellgrenze für kleine Importmengen festlegt, die sowohl Beschaffungsflexibilität gewährleistet als auch «Carbon Leakage» vermeidet. Zudem plädierte Bauenschweiz – wie mehrere andere Wirtschaftsverbände und der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) – dafür, die vorgesehene jährliche Selbstdeklaration durch eine quartalsweise Meldepflicht zu ersetzen, um den administrativen Aufwand zu reduzieren.
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Mehrere Akteure forderten in der Vernehmlassung, den Geltungsbereich der Vorlage über Zement hinaus auf Bewehrungsstahl auszuweiten.
Einbezug von Bewehrungsstahl
Mehrere Akteure forderten in der Vernehmlassung ausserdem, den Geltungsbereich der Vorlage über Zement hinaus auf Bewehrungsstahl auszuweiten, darunter der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), Swisscleantech sowie Stahl Gerlafingen. Bewehrungsstahl sei, ähnlich wie Zement, je nach Produktionsverfahren eine energieintensive Massenware mit stark variierenden CO2-Emissionen; klimafreundlich produzierter Recyclingstahl aus der Schweiz verursache deutlich höhere Kosten als CO2-intensive Importe, argumentierten die drei Akteure im Ergebnisbericht.
Nach Ansicht von Stahl Gerlafingen besteht ohne Grenzausgleich die Gefahr, dass emissionsarme Schweizer Produzenten durch günstigere Importe verdrängt werden. Wie das Solothurner Unternehmen bereits in der Vernehmlassung darlegte, reduziert die EU im Rahmen ihres CBAM die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten schrittweise und schafft sie bis 2034 vollständig ab – die Schweiz übernimmt diese Reduktion im Gleichschritt. Gemäss Stahl Gerlafingen beläuft sich allein durch die dadurch notwendigen Zertifikatskäufe die Mehrbelastung bei einem Emissionsrechtepreis von 100 Franken pro Tonne CO2 auf rund 40 Franken pro Tonne Stahl.
Auf Anfrage bekräftigt man bei Stahl Gerlafingen diese Position: Entscheidend sei, dass dieser Abbau der Gratis-Zertifikate nur dann erfolge, wenn gleichzeitig ein wirksamer Grenzausgleich eingeführt werde. «Ohne einen solchen Grenzausgleich würde der bestehende Schutz vor ‹Carbon Leakage› geschwächt und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie beeinträchtigt», erklärt CFO Patrick Puddu gegenüber dem Baublatt.
Kommission verabschiedet Entwurf
Die Urek-N hat ihre Beratung zum Gesetzesentwurf am 31. August abgeschlossen und diesen mit 14 zu 10 Stimmen angenommen. Eine Minderheit lehnt den Grenzausgleich weiterhin ab: Sie sieht darin ein neues Handelshemmnis und befürchtet negative Auswirkungen auf die aussenwirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz.
Im Nachgang zur Vernehmlassung hat die Kommission den Gesetzestext in mehreren Punkten angepasst. So wird die Meldepflicht neu quartalsweise statt jährlich erhoben – wie viele Vernehmlassungsteilnehmende gefordert hatten. Auch beim Titel kam die Kommission einer entsprechenden Forderung nach: Das Gesetz heisst neu «Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zement» statt wie ursprünglich vorgesehen «...von Zementwaren» – eine Präzisierung, die unter anderem Cemsuisse und Bauenschweiz verlangt hatten. Bei der Kaolin-Frage fand die Kommission einen Mittelweg: Abgabepflichtig ist nur gebrannter kaolinhaltiger Ton, wie ihn die Zementindustrie für die Produktion CO2-armer Zemente benötigt. Die Einfuhr von rohem Kaolin für andere Branchen wie die Porzellan- oder Kosmetikherstellung bleibt dagegen unberührt.
Der von mehreren Akteuren geforderten Ausweitung des Geltungsbereichs auf Bewehrungsstahl erteilte die Kommission hingegen eine Absage. Sie begründet dies damit, dass der schlanke Vollzug der Vorlage gezielt auf die Besonderheiten des Zementsektors zugeschnitten sei und sich nicht ohne Weiteres auf andere Branchen wie Stahl oder Aluminium übertragen liesse; eine Ausdehnung des Geltungsbereichs würde zudem eine eigene Gesetzesänderung erfordern.
Als Nächstes geht die Vorlage zur Stellungnahme an den Bundesrat, bevor sie im Nationalrat beraten wird. Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
Zum verabschiedeten Bericht der Urek-N: parlament.ch
Quelle: Manfred Antranias Zimmer, Pixabay-Lizenz
Für Cemsuisse steht die Versorgungssicherheit mit Schweizer Zement im Vordergrund.
«Die Folgen für unsere Industrie wären fatal»

Die Urek-N hat ihre Beratung Ende August abgeschlossen. Wie
beurteilt Cemsuisse den bisherigen Verlauf?
Zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative hat die
nationalrätliche Umweltkommission einen pragmatischen Gesetzesentwurf
erarbeitet. Dank des sektorspezifischen Fokus auf Zement liegt ein maximal
zielgerichtetes Gesetz vor: die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer
Zementproduktion wird gesichert, ohne negative Einschränkungen für andere
Branchen. Damit ist der Kommission ein unbürokratisches Gesetz mit schlankem
Vollzug geglückt. Wir unterstützen den CO2-Grenzausgleich auf Zement und
bringen uns aktiv in die Meinungsbildung ein. Doch nicht nur wir: Im Rahmen der
Vernehmlassung äussern sich über 80 Prozent der eingereichten Stellungnahmen
positiv zum Vorschlag der Urek-N. Es freut uns sehr, dass die Relevanz unserer
Industrie und der Erhalt einer inländischen Zementproduktion von allen
politischen Lagern getragen wird.
Was wäre aus Sicht von Cemsuisse die Folge für die Schweizer
Zementindustrie, wenn die Grenzausgleichsabgabe nicht eingeführt würde?
Die Folgen für unsere Industrie und den Bauplatz Schweiz
wären fatal. In der Schweiz und der EU gilt ein Emissionshandelssystem für
energieintensive Unternehmen, auch die Zementindustrie muss
Emissionszertifikate kaufen. Aufgrund der geltenden klimapolitischen Ziele
fallen für die Zementproduzenten in den kommenden Jahren immense Kosten an –
wir rechnen für die Schweizer Zementproduzenten mit bis zu 1 Milliarde Franken
bis 2034. Produzenten aus Nicht-EU-Ländern mit laschen Klimavorschriften, wie
etwa Algerien oder der Türkei, müssen diese Kosten nicht tragen. Steigende
Importe mit CO2-intensivem Zement aus diesen Ländern wären die Folge. Der
geplante CO2-Grenzausgleich stellt sicher, dass die Kostenstrukturen aufgrund
der ungleichen Klimapolitik an der Grenze ausgeglichen werden.
Denn ohne gleichlange Spiesse gegenüber Konkurrenten aus
diesen Ländern können die Schweizer Zementwerke mittelfristig nicht bestehen.
Sie wären gezwungen, ihre Produktion zu verlagern, was weder dem Klima, der
Bauindustrie noch der Abfallwirtschaft dient. Die Angst vor Kostenanstiegen für
Zement und Beton aufgrund des neuen Grenzausgleichsgesetzes ist komplett aus der
Luft gegriffen. Wenn Preise für CO2-intensive Güter steigen, dann aufgrund des
Volkswillens, «Netto Null» im Jahr 2050 zu erreichen. Ohne Grenzausgleich wäre
die stabile Versorgung der Schweiz mit ihrem wichtigsten Baustoff akut
gefährdet. Aus diesem Grund unterstützt beispielsweise auch Bauenschweiz den
Gesetzesentwurf.
Cemsuisse setzt sich dafür ein, dass Kaolin im
Geltungsbereich bleibt, obwohl der Stoff auch in vielen anderen Branchen
verwendet wird. Weshalb?
Für die Produktion nachhaltiger Zemente ist der Einsatz von
Kaolin in Form von kalzinierten Tonen ein wichtiger Erfolgsfaktor. Konkret
nutzen die Zementproduzenten kalzinierten Ton als Alternative zu Klinker. Da
die Klinkerproduktion hauptsächlich für den hohen Fussabdruck des Zements
verantwortlich ist, kann die CO2-Intensität von Zement durch die Reduktion des
Klinkeranteils und den Einsatz von kalziniertem Ton wesentlich gesenkt werden.
Die Einfuhr von wettbewerbsverzerrtem kalzinierten Ton aus Drittstaaten würde
diese ökologischen Entwicklungen in der Schweiz empfindlich treffen. Die
Einfuhr von Kaolin für andere Branchen wie etwa der Porzellanherstellung sollte
aus unserer Sicht jedoch weiterhin möglich sein. Wir setzen uns daher für eine
Konkretisierung des Gesetzestextes ein, die sicherstellt, dass keine
klimaschädlicheren Tone zur Zementproduktion importiert werden, andere
Industrien bei ihren Importen jedoch nicht eingeschränkt werden.
Cemsuisse unterstützt grundsätzlich eine Bagatellgrenze,
betont aber, dass deren Höhe sowohl Wirksamkeit als auch administrativen
Aufwand berücksichtigen sollte. Wo sieht der Verband hier den Mittelweg?
Die Schweizer Bauwirtschaft verbrauchte letztes Jahr über
4,2 Millionen Tonnen Zement. Bei diesen Grössenordnungen macht eine
Bagatellgrenze für die Einfuhr von Zement aus Drittstaaten durchaus Sinn –
niemand hat ein Interesse daran, den Warenverkehr von Zement mit Ländern
ausserhalb der EU komplett abzuschotten. Der administrative Aufwand für die
Einfuhr von unkritischen Handelsmengen – was in der Zementwirtschaft auch 50
oder 100 Tonnen noch sind – darf nicht unverhältnismässig hoch sein. Das Gesetz
muss aber gleichzeitig wirksam verhindern, dass es zu Wettbewerbsverzerrungen
kommt, welche die Zementproduktion ins Ausland drängt. Es liegt am Bundesrat,
diese Balance auf Verordnungsstufe zu regeln. Wir sind als Industrie zugunsten
eines schlanken Gesetzesvollzugs bereit, auch höhere Bagatellgrenzen als die EU
in ihrem Grenzausgleichsmodell anwendet, zu unterstützen.
Was erwartet Cemsuisse von der bevorstehenden Beratung im
Parlament?
Die Politik hat die Notwendigkeit für einen
CO2-Grenzausgleich für Zement erkannt. Die Vernehmlassung unter den betroffenen
Akteuren zeigt deutlich, dass die Schweiz hinter ihrer heimischen
Zementindustrie steht. Eine Zementindustrie, die dank eines Grenzausgleichs
auch in Zukunft in der Lage sein wird, die anstehenden Investitionen in Carbon
Capture zu tätigen und ihren Beitrag zur Abfallwirtschaft (zum Beispiel bei der
Vernichtung von PFAS) zu leisten. Dieses Bekenntnis der Politik zu konsequentem
Klimaschutz und dem Industriestandort Schweiz freut uns enorm. Insofern blicken
wir positiv auf die bevorstehende Beratung im Parlament und freuen uns auf die
weitere demokratische Ausmarchung dieses wichtigen Gesetzes.
(Interview: Pascale Boschung)
Quelle: Rainer Sturm_Pixelio.de
Für den SBV hat die Sicherung der inländischen Versorgung mit mineralischen Rohstoffen Vorrang.
«Das Kernproblem ist die mangelnde Planungssicherheit»

Der SBV lehnt die Vorlage ab. Was wäre aus Sicht des
Verbands der richtige Weg, um «Carbon Leakage» bei Zementimporten zu
verhindern?
Das Kernproblem im Zementsektor ist nicht ein drohender
Importdruck, sondern die mangelnde Planungssicherheit und die unzureichend
gesicherte strategische Rohstoffversorgung. Beides erschwert langfristige
Investitionen, insbesondere in die Dekarbonisierung. Der Fokus sollte deshalb
auf innenpolitischen Massnahmen liegen. Vorrang hat dabei die Sicherung der
inländischen Versorgung mit mineralischen Rohstoffen. Der SBV hat die aktuelle
Lage und die langfristigen Herausforderungen der Baumaterialversorgung in zwei
Artikeln aufgezeigt. Zudem prüft der Bundesrat im Auftrag des Parlaments
(23.4332 Postulat Urek-N) und unter Einbezug der Branche Handlungsoptionen für
ein raumplanerisches Instrument sowie für eine bessere Koordination zwischen
Bund und Kantonen. Hier sollte die politische Priorität liegen. Der
entsprechende Postulatsbericht soll noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.
Weshalb sieht der SBV in der Grenzausgleichsabgabe eine
unverhältnismässige Massnahme?
Eine Grenzausgleichsabgabe wäre aus Sicht des SBV ein
schwerer Eingriff mit geringem Nutzen. Sie würde einen handelspolitischen
Präzedenzfall schaffen, zusätzliche Bürokratie auslösen und die Beziehungen zu
wichtigen Handelspartnern belasten, ohne «Carbon Leakage» bei Zementimporten
wirksam zu verhindern.
Die Schweiz deckt den Grossteil ihres Zementbedarfs selbst.
Die verbleibenden Importe stammen vor allem aus Deutschland und Italien, also
aus direkten Nachbarländern mit denselben CO2-Kosten im Emissionshandel. Ein
akuter Verlagerungsdruck ist deshalb nicht ausgewiesen. Auch bei Importen aus
Nicht-EU-Ländern zeigt sich kein akuter Handlungsbedarf. Die Mengen aus
Algerien und der Türkei machen jeweils weniger als 1 Prozent der gesamten
Zementimporte aus; zudem sind in den Preisvergleichen die Transportkosten aus
dem Ausland noch nicht berücksichtigt. Hinzu kommt: Die Türkei hat 2025 ein
Klimagesetz verabschiedet und die Einführung eines eigenen
Emissionshandelssystems angestossen. Damit verliert ein Schweizer
Sonderinstrument, das insbesondere auf türkische Importe zielt, weiter an
Dringlichkeit.
Seit der Vernehmlassung hat die EU zudem eine Lockerung
ihres Emissionshandels angekündigt. Weil das Schweizer EHS mit jenem der EU
gekoppelt ist, liesse sich der Druck auf die Industrie voraussichtlich
schneller über eine Anpassung der CO2-Verordnung mindern als über ein neues
Grenzausgleichsgesetz. Der SBV hält das vorgeschlagene Zollinstrument deshalb
für unverhältnismässig und verfrüht. Es schafft neue Risiken, ohne das
angestrebte Ziel überzeugend zu erreichen.
Welche Mehrkosten befürchtet der SBV für Bauunternehmen und
Bauherrschaften, falls die Vorlage wie vorgeschlagen umgesetzt wird?
Eine Grenzausgleichsabgabe würde voraussichtlich auf die
Preise überwälzt. Für Bauunternehmen und Bauherrschaften entstünden damit nicht
nur Mehrkosten, sondern auch zusätzliche Unsicherheit, weil die Abgabe
periodisch neu festgelegt werden könnte. Unklar ist zudem, welche Produkte
überhaupt erfasst würden. Kaolin etwa ist für nachhaltige Zemente wichtig, wird
aber auch in Porzellan, Papier oder Reifen eingesetzt. Eine saubere Abgrenzung
wäre im Vollzug kaum praktikabel.
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass weitere Branchen
oder politische Vorstösse eine Ausweitung des Anwendungsbereichs dieser
Zollabgabe fordern. Beim EU-CBAM zeigt sich dieses Risiko bereits konkret: Am
17. Dezember 2025 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, den Grenzausgleich auf
bestimmte nachgelagerte Produkte wie Kräne und Baumaschinen auszuweiten.
Der SBV empfiehlt, die Zwischenbilanz des EU-CBAM (Carbon
Border Adjustment Mechanism) abzuwarten. Weshalb?
Aus Sicht des SBV spricht nichts für ein schnelleres
Schweizer Vorgehen. Die Schweiz sollte zuerst belastbar auswerten, wie sich der
EU-CBAM auf Preise, Handel, Bürokratie und Wettbewerbsfähigkeit auswirkt. Ein
vorgezogener Sonderweg würde Unsicherheit schaffen, ohne dass heute ein akuter Handlungsbedarf
belegt ist.
Sieht der SBV noch Möglichkeiten, seine ablehnende Haltung
einzubringen?
Der SBV wird seine ablehnende Haltung weiterhin in die
politische Diskussion einbringen. Aus unserer Sicht braucht es keine neue
Zollabgabe, sondern verlässliche Rahmenbedingungen für Versorgungssicherheit
und Dekarbonisierung.
(Interview: Pascale Boschung)