15:20 BAUBRANCHE

Cargo sous terrain: Bundesrat genehmigt Sachplan für unterirdischen Gütertransport

Teaserbild-Quelle: Cargo sous Terrain

Der Bundesrat hat am Mittwoch den Sachplan Verkehr, «Teil Unterirdischer Gütertransport», in einer ersten Fassung verabschiedet. Dieser schafft die raumplanerische Grundlage für das geplante, unterirdische Gütertransportsystem Cargo sous terrain (CST).

Cargo sous Terrain

Quelle: Cargo sous Terrain

Visualisierung zum Transportsystem von «Cargo sous terrain» in der Tunnelröhre.

Das privatrechtliche Unternehmen CST plant den Bau eines unterirdischen Logistiksystems durch das Schweizer Mittelland. Die rechtliche Basis dafür bildet das im August 2022 in Kraft getretene Bundesgesetz über den Unterirdischen Gütertransport (UGüTG), heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) von Mittwoch.

Weil das geplante Tunnelsystem relevante Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat – etwa hinsichtlich Grundwasser und Verkehr – hat der Bund im Sachplan Verkehr einen neuen Teil unterirdischer Gütertransport (SUG) eingefügt. Darin werden die raumplanerischen Interessen zwischen CST, dem Bund und den vier betroffenen Kantonen abgestimmt.

Der nun genehmigte Sachplanteil legt unter anderem die Linienführung der ersten Teilstrecke zwischen Härkingen und Zürich sowie die Perimeter der geplanten Hubs (Logistikzentren) fest. Im ersten Halbjahr 2024 konnten sich Kantone und Gemeinden im Rahmen einer Anhörung dazu äussern.

Dabei wurden Bedenken geäussert – etwa zur Grundwasserproblematik, zum erwarteten Mehrverkehr an den Hub-Standorten sowie zum Umgang mit dem Ausbruchmaterial beim Tunnelbau. Diese Punkte sollen laut BAV in die weitere Entwicklung des Sachplans einfliessen. Abweichungen zu den kantonalen Richtplänen seien nicht festgestellt worden.

Grafik Gesamtnetz Cargo Sous Terrain

Quelle: Cargo sous Terrain

Im Endausbau soll das Streckennetz von «Cargo sous terrain» eine Länge von 500 Kilometern umfassen.

CST erfreut über Entscheid

Die Cargo sous terrain AG zeigt sich erfreut über den Entscheid des Bundesrates. Mit dem Beschluss würden die Rahmenbedingungen für das Vorhaben CST konkretisiert und erste Ergebnisse zur räumlichen Koordination für die Behörden verbindlich festgelegt, teilte das Unternehmen mit. Dies sei ein «wichtiger Meilenstein» zur Realisierung der Logistiklösung, da damit mehr Planungssicherheit geschaffen werde.

Gleichzeitig räumt die CST ein, dass vor der definitiven Festlegung von Hub-Standorten, Geländeauffüllungen und Tunnelführung weitere Abklärungen notwendig seien. Auch die Massnahmen zum Schutz des Grundwassers müssten noch definiert werden. Das Unternehmen entwickelt derzeit Lösungen für die offenen Punkte aus der Anhörung. 

Wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht, wurde CST vom Bund beauftragt, die eigenen Projektannahmen von unabhängiger Seite nochmals verzifizieren zu lassen, um die Machbarkeit des Projekts nachzuweisen. Diese Verifikation sei abgeschlossen, die Ergebnisse seien dem BAV übermittelt worden und dienten als Grundlage für die weiteren Schritte. 

In der nächsten Stufe des Sachplans sollen bis 2027 die Interessen der verschiedenen Beteiligten im Dialog und unter Berücksichtigung der kantonalen Richtplanungen weiter geprüft und die Standorte definitiv festgelegt werden. Danach könne die Plangenehmigung beim BAV beantragt werden. (mgt/pb)

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