BGR: Stadt Freiburg muss für Deponie-Sanierung zahlen
Freiburg muss den Hauptteil der Kosten für die Sanierung der Deponie La Pila bezahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden und eine entsprechende Beschwerde der Stadt und einer Privatfirma abgewiesen.
Quelle: Google Maps, Bearbeitung: Redaktion
Die Sanierung der bereits 1975 geschlossenen Deponie La Pila wird Stadt und Kanton Freiburg teuer zu stehen kommen.
Die Firma SCFR Properties, beziehungsweise ihre Vorgängerin Condensateurs Fribourg SA entsorgte Abfälle, die mit Polychlorierten Biphenylen (PCB) belastet waren, auf der Deponie La Pila. Es handelt sich dabei um giftige und krebsauslösende organische Chlorverbindungen, die seit 1986 verboten sind.
Von 1952 bis 1975 luden die Stadt Freiburg und ihre benachbarten Gemeinden den Siedlungskehricht in der Deponie von La Pila bei Hauterive ab. Als die Deponie geschlossen wurde, türmten sich hier 195000 Kubikmeter Kehricht, der stellenweise eine Höhe von bis zu 20 Metern erreichte.
Sanierung unumgänglich
30 Jahre später ergaben historischen Abklärungen und detaillierten Untersuchungen der Deponie, dass sie stark mit krebserregenden polychlorierten Biphenylen belastet ist. Diese hatten auch die Saane verunreinigt und ein Fischereiverbot nötig gemacht. Auch ist eine Sanierung der Deponie unumgänglich, was total rund 150 Millionen Franken kosten wird.
Die Verteilung dieser Kosten hat damals die Direktion für Raumentwicklung, Infrastruktur, Mobilität und Umwelt des Kantons Freiburg festgelegt: Demnach muss die Stadt Freiburg mit 45 Prozent den grössten Kostenanteil für die Sanierung der Abfalldeponie zahlen. Auf die Nachfolgerin der früheren Betreiberfirma entfallen 25 Prozent. Der Kanton Freiburg wird die restlichen 30 Prozent des Millionenbetrags berappen. Darin enthalten ist ein Anteil von 5 Prozent, der auf unbekannte Verursacher entfällt.
Vorinstanz bestätigt
Gegen diesen Kostenschlüssel hatten die Stadt Freiburg und die Firma CFR Beschwerde eingereicht, sind damit aber vor dem Bundesgericht abgeblitzt. Das Gericht sieht die Deponierung von PCB als unmittelbare Ursache der Verschmutzung an. Deshalb ist Nachfolgeunternehmen der CFR im Sinne des Umweltschutzgesetzes die Verursacherin. Dies hatte bereits das Freiburger Kantonsgericht als Vorinstanz festgestellt.
Die Kostenverteilung ist gemäss dem höchsten Schweizer Gericht nicht zu beanstanden und beruht auf einer detaillierten Analyse der Situation. Hauptsächlich die Firma Condensateurs Fribourg habe die PCB-haltigen Abfälle in der Anlage La Pila deponiert. Die Stadt Freiburg wiederum habe als Betreiberin der Deponie ab 1959 die Ablagerung gefährlicher Abfälle zugelassen, obwohl sie über die Verschmutzung der Saane informiert gewesen sei. Deshalb ist ihr Kostenanteil von 45 Prozent verhältnismässig.
Eine Mitverantwortung trägt gemäss Bundesgericht auch der Kanton Freiburg. Er habe seine Pflicht als Aufsichtsbehörde schwer verletzt, denn er habe nicht gehandelt, als die Missstände bekannt geworden seien. (SDA/bk)