Bundesgericht hebt Urteil zu Dachaufbauten in Köniz auf
Ein Urteil des bernischen Verwaltungsgerichts zu Bauvorschriften für Dachaufbauten in Köniz ist vom Bundesgericht aufgehoben worden: Die Richter wiesen den Fall zur Neubeurteilung zurück. Auslöser ist eine ungenügende Begründung des vorinstanzlichen Entscheids.
Im Zentrum des Falls steht die Ortsplanungsrevision: Die Gemeinde Köniz wollte die Vorschriften für Dachaufbauten und Dacheinschnitte in Ortsbildschutzgebieten lockern, dies mit dem Ziel, mehr Nutzungsmöglichkeiten im Dachbereich zu schaffen. Dabei sind die kantonalen Behörden allerdings zum Schluss gekommen, dass Regelung fachlich und rechtlich nicht vollständig ist und fügten deshalb einen zusätzlichen Absatz ins Baureglement der Gemeinde ein. Dagegen wehrte sich Köniz, die Gemeinde machte geltend, die eingefügte Bestimmung verletze die Gemeindeautonomie.
Köniz unterlag der kantonalen Direktion für Inneres und Justiz sowie teilweise dem Verwaltungsgericht, worauf die Gemeinde vor Bundesgericht zog: Laut den Lausanner Richtern hat das Verwaltungsgericht seine Entscheidung nicht ausreichend begründet. Insbesondere sei unklar, weshalb die strengeren Vorschriften notwendig seien und wie sie konkret angewendet werden sollen. Damit sei der Anspruch der Gemeinde auf rechtliches Gehör verletzt worden.
Das höchste Gericht hiess die Beschwerde der Gemeinde Köniz gut und wies die Sache zur neuen Prüfung an die Vorinstanz zurück. Gerichtskosten wurden keine erhoben. (sda/mai)