08:43 BAUBRANCHE

Nidwaldner Regierungsrat will Baumoratorium in Emmetten verhindern

Teaserbild-Quelle: Markus Bernet - Eigenes Werk, wikimedia, CC BY-SA 2.5

Aufgrund von hängigen Beschwerden können neue Baureglemente in Emmetten NW wohl nicht wie gefordert am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Deshalb droht ein Baumoratorium. Der Regierungsrat will das mit einer Fristverlängerung verhindern.

Blick auf die Gemeinde Emmetten

Quelle: Markus Bernet - Eigenes Werk, wikimedia, CC BY-SA 2.5

Blick auf die Gemeinde Emmetten am Vierwaldstättersee.

Mit der Totalrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes im Jahr 2014 mussten die Gemeinden ihre kommunalen Nutzungsplanungen anpassen. Die Gemeinde Emmetten musste im Rahmen dessen die Bauzonen für Wohnnutzungen auf das gesetzlich zulässige Mass reduzieren. An der Gemeindeversammlung wurden daraufhin Um- und Rückzonungen im Umfang von rund 5,4 Hektaren beschlossen.

Dagegen gingen aber Beschwerden ein, heisst es in einer Mitteilung des Nidwaldner Regierungsrats von Mittwoch. Die Mehrheit richtete sich gegen die Reduktion der Bauzonen beziehungsweise gegen die Rückzonung einzelner Grundstücke aus Wohn- oder Mischzonen in die Landwirtschaftszone. Die Regierung wies diese ab und stimmte in einem weiteren Entschied der Gesamtrevision der Emmetter Nutzungsplanung zu.

Damit sollte das Bau- und Zonenreglement unabhängig von den umstrittenen Rückzonungen behandelt werden, so die Regierung. Einzelne Beschwerdeführer hätten die Entscheide nun aber ans Verwaltungsgericht weitergezogen. Sie fechten sowohl die Rückzonungen als auch die Genehmigung der revidierten Nutzungsplanung an. Damit könne das neue Bau- und Zonenreglement vorerst nicht in Kraft gesetzt werden.

Keine Gesetzesgrundlage für Baugesuche

Die Gemeinde Emmetten sei «ihrer Pflicht im Grundsatz nachgekommen», schreibt die Regierung. Sie habe eine genehmigungsfähige Zonenordnung verabschiedet. Aufgrund der Ausgangslage sei aber davon auszugehen, dass die Gemeinde die Frist vom 1. Januar 2027 für die Umsetzung des Bau- und Planungsgesetzes nicht einhalten kann.

Damit wäre keine gültige Gesetzesgrundlage für neue Baugesuche vorhanden. Ein Baumoratorium, das für verschiedene Seiten zu Unsicherheiten führen würde, sei zu vermeiden. «Die hängigen Beschwerden können auch ohne generellen Baustopp behandelt werden», so Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer in der Mitteilung.

Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Landrat, die Frist für die Umsetzung des Bau- und Planungsgesetzes zu verlängern. Das Parlament soll das Geschäft im Herbst beraten. (mgt/pb/sda)


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