BSV 2026: Vernehmlassung für totalrevidierte Brandschutzvorschriften gestartet
Die Brandschutzvorschriften 2015 (BSV 2015) komplett überarbeitet und an die aktuellen Entwicklungen im Bauwesen angepasst worden: Heute startete die technische Vernehmlassung für die Totalrevision der Schweizerischen Brandschutzvorschriften oder vielmehr für die BSV 2026.
Nachdem sie vom Steuerungsausschuss genehmigt worden sind, ist es nun an interessierten Kreisen, ihre Rückmeldungen einzubringen.
Wie die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VFK) mitteilt, setzte man bei den BSV 2026 auf einen risikoorientierten Ansatz und fördere eine wirksame sowie verhältnismässige Umsetzung. Die BSV 2026 optimierten die Kosten-Nutzen-Verhältnisse und förderten eine einheitliche Umsetzung in allen Kantonen, heisst es weiter. Mit klar definierten Schutzzielen solle der Brandschutz zukünftig noch effizienter und flexibler gestaltet werden. Die Vorschriften sind laut VFK praxisorientiert und einfach anwendbar. So sind verschiedene Vereinfachungen vorgenommen worden, etwa bei Fluchtwegen, Nachweisverfahren und beim Umgang mit spezifischen Gefährdungen.
Allerdings führt der risikoorientierte Ansatz gemäss VFK aufgrund eines guten Kosten-Nutzen-Verhältnisses gleichzeitig zu punktuellen Verschärfungen, etwa bei den Blitzschutzsystemen. (mgt/mai)
Neuerungen
Bei der Totalrevision der BSV geht es vor allem folgende Anpassungen, laut VFK.
- Deregulierung und Vereinfachung: Streichung veralteter Regelungen und klare Nachweisverfahren.
- Verhältnismässigkeit: Spezifische Massnahmen für verschiedene Nutzergruppen, Gebäudetypen und -nutzungen.
Qualitätssicherung: Stärkere Betonung auf Dokumentation und eigenverantwortliche Einhaltung der Vorschriften über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes. (mgt/mai)
Das Mitwirkungstool ist seit heute online. Rückmeldungen sind bis 11. Januar 2026 möglich auf https://mitwirkung-vkf.ch/